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Erdbeben bei Wardenburg: Wer zahlt für Schäden

Nach dem spürbaren Beben im April 2025 steht nun fest, welche Gebiete betroffen sind und wer für die Schäden aufkommt.

Am frühen Nachmittag des 1. April 2025 bebte die Erde im Gebiet zwischen Wardenburg, Sandkrug, Sandhatten und Huntlosen (Landkreis Oldenburg). Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat nun genau festgelegt, welcher Bereich durch das Beben betroffen ist.

Das Gebiet hat eine ovale Form. Es reicht von der Autobahn 29 nördlich von Hengstlage bis nach Nordosten in Richtung Osenberge. In diesem Bereich liegen auch Westerburg, Höven sowie die südlichen und südöstlichen Ränder von Sandkrug.

Als Ursache für das Beben gilt die Erdgasförderung des Betriebs Gas West der BEB Erdgas und Erdöl GmbH & Co. KG. Durch die Förderung entstanden im tiefen Untergrund Spannungen. Als diese an Schwachstellen plötzlich nachgaben, kam es zu den Erschütterungen an der Oberfläche. Das Epizentrum lag direkt nordöstlich von Hengstlage in einer Tiefe von 3600 Metern. Die Stärke des Bebens lag bei einer Lokalmagnitude von 3,4.

Für die Menschen im betroffenen Gebiet ist diese Entscheidung wichtig: Es gilt nun die sogenannte Beweislastumkehr. Das bedeutet, dass Hausbesitzer mit Schäden nicht selbst beweisen müssen, dass das Beben die Ursache war. Stattdessen wird vermutet, dass der Bergbaubetrieb verantwortlich ist. Erst der Unternehmer muss beweisen, dass der Schaden nicht durch seine Arbeit entstanden ist.

Das LBEG hat diese Entscheidung auf Basis detaillierter Daten und fachlicher Auswertungen getroffen. Weitere Angaben liegen bislang nicht vor.

Quelle: Landesportal Niedersachsen – zur Originalmeldung

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