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Emmelsbüll-Horsbüll: So funktioniert der Schutz bei Sturmfluten

Die Gemeinde gibt wichtige Regeln für den Ernstfall bekannt. Bewohner sollen wissen, wie die Evakuierung bei einem Deichbruch abläuft.

Wenn es in Emmelsbüll-Horsbüll (Kreis Nordfriesland, Schleswig-Holstein) zu einer schweren Sturmflut kommt, wird das Gemeindehaus zur Einsatzzentrale. Dort koordinieren der Bürgermeister und seine Helfer die Maßnahmen und stehen in engem Kontakt mit der übergeordneten Amtseinsatzzentrale.

Die Gemeinde warnt eindringlich davor, bei Sturmfluten zum Deich zu fahren. Die Straßen müssen für die Rettungsfahrzeuge frei bleiben. Zudem bittet die Verwaltung darum, die Notrufnummern nur bei echten Notfällen zu nutzen. Kleinigkeiten oder Schäden ohne Personengefahr sollen nicht gemeldet werden, damit die Leitungen für die Rettungskräfte frei bleiben.

Falls ein Deich bricht und Straßen überflutet werden, ordnet der Kreis eine Evakuierung an. Die Gemeinde ist dafür in Warnbezirke eingeteilt. In jedem Bezirk gibt es Vertrauensmänner, die die Nachbarn informieren und den Weg zu den Fluchtpunkten koordinieren. Wer in tiefer gelegenen Gebieten wohnt, muss rechtzeitig an diese Sammelpunkte ziehen. Die Bewohner sollten eine Tasche mit dem Nötigsten, etwa einer Decke oder einem Schlafsack, vorbereiten, da sie dort eventuell mehrere Tage bleiben müssen.

Auch wer in einem Haus wohnt, das hoch genug liegt, sollte im Notfall den Fluchtpunkt aufsuchen. Das macht es für die Rettungskräfte einfacher zu sehen, wer noch fehlt. Wer trotzdem zu Hause bleibt, muss dies seinem Vertrauensmann melden und die oberen Stockwerke aufsuchen. Viehhalter sollten ihre Tiere rechtzeitig auf höhere Warften oder Weiden treiben. Hierfür kann Hilfe bei der Einsatzzentrale angefordert werden.

Die Gemeinde rät zudem zur Vorsorge gegen Stromausfälle. Da bei Stromausfall oft auch ISDN-Telefone und Handymasten versagen, wird empfohlen, ein batteriebetriebenes Radio, Kerzen und einen Campingkocher für warme Mahlzeiten bereitzuhalten. Zudem erinnert die Verwaltung daran, dass jeder Bürger ab 16 Jahren gesetzlich verpflichtet ist, im Katastrophenfall zu helfen, wenn er dazu aufgefordert wird.

Wer Verbesserungsvorschläge für den Evakuierungsplan hat oder seine Telefonnummer geändert hat, soll sich direkt an den Bürgermeister oder den zuständigen Vertrauensmann wenden.

Quelle: Emmelsbüll-Horsbüll – zur Originalmeldung

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