Elmshorn: Wilde Fahrt mit Falschgeld und Waffen
Es geschah kurz vor halb zehn am Montagabend in Elmshorn (Kreis Pinneberg, Schleswig-Holstein). Zwei Polizisten standen mit ihrem Streifenwagen an der Ampelkreuzung Gerberstraße und Flamweg. Plötzlich bog ein weißer Mercedes aus dem Flamweg nach links in die Gerberstraße ein. Die Beamten erkannten den Fahrer sofort. Sie wussten, dass der Mann keinen Führerschein hat, und wollten ihn kontrollieren.
Doch der Fahrer wollte nicht anhalten. Er gab Gas und raste in Richtung Neuendorf davon. Die Polizisten setzten eine Verfolgung ein. Dabei wurde deutlich, wie schnell der Mercedes unterwegs war: Innerorts raste er mit über 100 km/h durch die Straßen, außerhalb erreichte er mindestens 180 km/h.
Die Fahrt endete schließlich auf einem Firmengrundstück bei Neuendorf. Dort ließ der Mann sein Auto stehen und versuchte, zu Fuß zu flüchten. Die Beamten rannten hinterher und konnten ihn auf einem Feld einholen und festnehmen. Bei dem Mann handelt es sich um einen 34-jährigen russischen Staatsbürger, der meist in Elmshorn wohnt.
Nach der Festnahme stellte sich heraus, dass der Mann Drogen genommen hatte. Er war unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und besaß tatsächlich keine Fahrerlaubnis. Die Polizisten durchsuchten den Mann und das Auto. Dabei fanden sie eine Machete, ein Messer, mehrere Handys und eine Menge verschreibungspflichtiger Tabletten. Außerdem hatten sie Bargeld im mittleren vierstelligen Bereich dabei. Als die Beamten das Geld genau prüften, bemerkten sie, dass fast die Hälfte davon Falschgeld war.
Der Mann musste die Nacht in der Polizeizelle verbringen. Die Beamten nahmen ihm zudem eine Blutprobe ab. Später wurde er nach einem Gespräch mit der Staatsanwaltschaft Itzehoe wieder freigelassen, da es keine Gründe für eine längere Haft gab.
Jetzt stehen mehrere Strafverfahren gegen den 34-Jährigen. Ihm wird vorgeworfen, ohne Führerschein und unter Drogen gefahren zu sein. Zudem wird er eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens, des illegalen Besitzes und Handels mit Medikamenten sowie des Besitzes von Falschgeld beschuldigt. Die Ermittlungen dauern an. Es gilt die Unschuldsvermutung.