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Egweil: Diese Regeln gelten beim Wasserholen aus Bächen

In Egweil (Landkreis Eichstätt) wird derzeit vermehrt Wasser aus Bächen und Weihern entnommen. Die Gemeinde klärt nun auf, was erlaubt ist und wann man eine Genehmigung braucht.

In den letzten Tagen haben sich mehrere Bürger an die Verwaltung der VG gewendet. Es wurde beobachtet, dass immer öfter Wasser aus oberirdischen Gewässern wie Bächen, Flüssen oder Weihern entnommen wird. Deshalb hat die Gemeinde beim Landratsamt Eichstätt nachgefragt, was rechtlich eigentlich erlaubt ist.

Wer nur mit einem Eimer oder einer Gießkanne Wasser schöpft, darf das grundsätzlich tun. Das gilt auch für geringe Mengen, um Vieh zu tränken oder für den häuslichen Bedarf in der Landwirtschaft. Wichtig ist dabei: Die Natur, die Ufer und die Tiere im Wasser dürfen nicht geschädigt werden. Da die Gewässer momentan einen sehr niedrigen Stand haben, ist diese Voraussetzung derzeit nicht gegeben.

Sobald Technik im Spiel ist, sieht es anders aus. Wer eine Pumpe, einen Schlauch oder andere technische Geräte benutzt, darf das nicht einfach so. Das zählt nicht mehr zum normalen Gemeingebrauch. Für solche Entnahmen aus einem Bach oder Fluss kann eine offizielle wasserrechtliche Erlaubnis nötig sein. Besonders bei Niedrigwasser sollte man komplett auf die Entnahme verzichten, wenn dadurch der Wasserfluss beeinträchtigt wird.

Die Behörden weisen zudem darauf hin, dass es einen großen Unterschied zwischen oberirdischen Gewässern und dem Grundwasser gibt. Hier gelten verschiedene Vorschriften.

Wer beobachtet, dass Wasser möglicherweise unzulässig aus einem Bach oder Fluss entnommen wird, kann dies melden. Zuständig sind das Landratsamt Eichstätt unter der Telefonnummer 08421-704100 oder das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt unter 0841-37050. Die Behörden bitten darum, den Ort, den Zeitpunkt und die Art der Entnahme genau anzugeben. Wenn möglich, sollen auch Fotos eingereicht werden.

Quelle: Egweil – zur Originalmeldung

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