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Düsseldorf: Zoll findet Elektroschocker im Familiengepäck

Eine Familie aus den Niederlanden wollte am Flughafen Düsseldorf ein ungewöhnliches Mitbringsel aus der Türkei einführen. Die Zöllner entdeckten eine verbotene Waffe.

Die Familie war am 5. August 2026 aus Istanbul in die Landeshauptstadt Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) geflogen. Die zwei Erwachsenen und drei Kinder wollten von dort aus weiter zu ihrem Wohnort in die Niederlande reisen. Als sie den grünen Ausgang passierten, bei dem man keine Waren anmelden muss, hielten die Zollbeamten sie an. Die Beamten baten die Reisenden, ihr Gepäck zu öffnen.

Bei der Durchsuchung fanden die Zöllner in der Tasche der 47-jährigen Mutter eine Taschenlampe. Bei genauerem Hinsehen stellte sich heraus, dass das Gerät gleichzeitig als Elektroschocker funktionierte. Solche Geräte gelten als verbotene Waffen.

Die Frau aus den Niederlanden erklärte den Beamten, sie habe die Waffe für ihre 15-jährige Tochter gekauft, weil diese sie haben wollte. Dabei ignorierte die Mutter einen deutlichen Warnhinweis auf der Verpackung. Dort stand auf Englisch, dass man das Gerät unbedingt fern von Kindern aufbewahren solle.

Der Zoll nahm den Elektroschocker sofort an sich. Die Familie durfte ihren Weg nach Hause fortsetzen, nachdem sie eine Sicherheitsleistung für die anfallenden Kosten bezahlt hatte. Die Waffe bleibt beim Zoll und wird vernichtet, sobald das Verfahren abgeschlossen ist.

Die Beamten haben nun ein Strafverfahren gegen die Frau eingeleitet. Sie wird verdächtigt, gegen das Waffengesetz verstoßen und den Bannbruch versucht zu haben. Ob und inwieweit sich die Frau strafbar gemacht hat, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Hauptzollamt Düsseldorf – zur Originalmeldung

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