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Düsseldorf: Zöllner finden über 71.000 Schmuggelzigaretten

Ein Reisender aus der Türkei wollte am Düsseldorfer Flughafen unbemerkt eine riesige Menge Zigaretten ins Land bringen. Doch sein Gepäck war viel zu verdächtig.

Ein Mann aus der Türkei landete am 2. August 2026 am Flughafen in Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen). Er wollte den Zoll schnell hinter sich bringen und ging deshalb direkt durch den grünen Ausgang. Dort muss man keine Waren anmelden. Doch die Zöllner hatten andere Pläne und baten ihn zur Röntgenkontrolle seines Gepäcks.

Als die Beamten in die Koffer schauten, fiel ihnen sofort etwas Merkwürdiges auf: Der Mann hatte überhaupt keine Kleidung oder persönliche Sachen dabei. In seinen zwei Koffern, der Reisetasche und dem Rucksack befanden sich ausschließlich Zigaretten. Damit lag er weit über der erlaubten Menge von 200 Stück.

Kurz darauf kam eine weitere Überraschung. Ein Zollbeamter brachte einen weiteren Koffer und eine Reisetasche zur Abfertigung. Die beiden Taschen waren am Gepäckband liegen geblieben. Auch diese gehörten dem Mann und waren bis oben hin mit Zigaretten gefüllt.

Insgesamt zählten die Beamten 71.620 Zigaretten verschiedener Marken. Auf keiner einzigen Packung war ein Steuerzeichen zu finden. Der Reisende kommt aus den Niederlanden und konnte nicht erklären, wofür er so viele Zigaretten gebraucht haben sollte. Die Zöllner vermuten deshalb, dass er die Ware gewerblich verkaufen wollte.

Die Beamten leiteten sofort ein Strafverfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung ein. Der Mann wollte sich zu den Vorwürfen nicht äußern. Die Zigaretten wurden sichergestellt und sollen vernichtet werden, sobald das Verfahren abgeschlossen ist.

Laut Fabian Pflanz vom Hauptzollamt Düsseldorf kommt es zwar täglich vor, dass Leute zu viele Zigaretten dabei haben. Dass jemand aber gar nichts anderes als Zigaretten transportiert und das in dieser Menge, sei eine Ausnahme.

Die Ermittlungen dauern an. Ob und inwieweit sich der Verdächtige strafbar gemacht hat, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Hauptzollamt Düsseldorf – zur Originalmeldung

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