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Düsseldorf: Hohes Bußgeld wegen illegaler Beschäftigung

Ein großer Arbeitgeber in Düsseldorf muss eine hohe Summe zahlen. Er hatte einen Mitarbeiter weiterbeschäftigt, obwohl dessen Arbeitserlaubnis längst abgelaufen war.

Ein großer Arbeitgeber aus Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) hat gegen die Regeln zur Beschäftigung von Ausländern verstoßen. Die Firma hatte einen 25-jährigen Mann aus dem Kosovo als Sales Agent eingestellt. Am Anfang war alles in Ordnung und der Mann arbeitete rechtmäßig.

Doch der Aufenthaltstitel des Mannes war befristet. Das bedeutete, dass er nur für eine bestimmte Zeit in Deutschland arbeiten durfte. Trotzdem ignorierte der Arbeitgeber das Ablaufdatum. Er ließ den jungen Mann noch sieben Monate lang weiterarbeiten, obwohl die Erlaubnis dafür nicht mehr vorlag.

Die Ausländerbehörde bemerkte den Fehler und erstattete Anzeige. Danach übernahm die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Düsseldorf die Ermittlungen. Die Beamten prüften den Fall und kamen zu einem Ergebnis.

Jetzt folgt die Rechnung für den Fehler. Der Arbeitgeber muss ein Bußgeld von 9.000 Euro zahlen. Auch der Arbeitnehmer ist betroffen und bekommt eine Strafe von 500 Euro.

Der Fall zeigt, dass Firmen genau aufpassen müssen. Arbeitgeber dürfen nicht nur beim ersten Vertrag prüfen, ob die Papiere stimmen. Sie müssen auch während der gesamten Zeit kontrollieren, ob die Arbeitserlaubnis noch gültig ist. Wer das schleifen lässt, muss mit teuren Strafen rechnen.

Die Ermittlungen in diesem Fall sind abgeschlossen.

Quelle: Hauptzollamt Düsseldorf – zur Originalmeldung

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