Driedorf: Strenge Regeln für das Verbrennen von Gartenabfällen
Wer in Driedorf (Lahn-Dill-Kreis, Hessen) Garten- oder Landwirtschaftsabfälle verbrennen möchte, darf dies nur außerhalb der bebauten Ortsteile tun. Damit das Feuer legal ist, gibt es eine wichtige Pflicht: Das Vorhaben muss mindestens 48 Stunden vorher schriftlich beim Ordnungsamt der Gemeinde gemeldet werden.
Die Anmeldung geht einfach über die Homepage der Gemeinde. Unter der Rubrik „Online-Services“ gibt es ein Formular, das man ausfüllen und per E-Mail an [email protected] schicken kann. Die Gemeinde leitet diese Information dann an die Feuerwehr Driedorf und die Leitstelle des Lahn-Dill-Kreises weiter.
Auch bei der Uhrzeit muss man genau aufpassen. Unter der Woche, von Montag bis Freitag, ist das Feuer nur zwischen 8 und 16 Uhr erlaubt. Am Samstag ist das Zeitfenster kürzer und reicht nur von 8 bis 12 Uhr.
Besonders wichtig sind die Abstände, damit niemand in Gefahr gerät. Das Feuer muss mindestens 100 Meter Abstand zu Gebäuden, in denen sich Menschen aufhalten, sowie zu Autobahnen, Naturschutzgebieten, Wäldern, Mooren und Heiden haben. Zu anderen Gebäuden müssen es 35 Meter sein, zur Grundstücksgrenze reichen 5 Meter. Weitere Abstände gelten für öffentliche Wege (50 Meter) sowie für Baumalleen und Naturdenkmäler (20 Meter).
Wer das Feuer nicht anmeldet oder es zu einer falschen Zeit entzündet, riskiert Ärger. In diesem Fall gilt das Feuer als unangemeldet. Wenn die Feuerwehr kommen muss, kann die Aufsichtsperson für die Kosten des Einsatzes haftbar gemacht werden.
Ein wichtiger Hinweis zum Schluss: Weil es momentan sehr trocken ist und die Waldbrandgefahr hoch liegt, rät die Gemeinde derzeit grundsätzlich davon ab, überhaupt Zweckfeuer zu entfachen.
Quelle: Driedorf – zur Originalmeldung