Dresden vergibt Standplätze für den Handel 2027
Wer 2027 im Zentrum von Dresden (Sachsen) mit einem Verkaufsstand oder einem Wagen arbeiten will, muss einen Antrag auf Sondernutzung stellen. Die Stadt nimmt diese Anträge ab Montag, dem 14. September 2026, entgegen.
Die Unterlagen müssen bis spätestens Freitag, den 18. September 2026, beim Straßen- und Tiefbauamt eingehen. Das ist ein sehr kurzes Zeitfenster von nur wenigen Tagen. Die Anträge können per Post an das Postfach 12 00 20 (01001 Dresden) geschickt oder direkt in den Fristenbriefkasten am Rathausplatz 1 (Goldene Pforte, 01067 Dresden) eingeworfen werden.
Die nötigen Formulare und die Lagepläne gibt es online unter www.dresden.de/ambulanter-handel. In den Plänen ist genau eingezeichnet, wo welche Waren verkauft werden dürfen und welche Standorte es gibt.
Da viele Leute dieselben Plätze wollen, gibt es eine einfache Regel: Alle Anträge, die bis zum 18. September ankommen, werden gleich behandelt. Wenn sich mehrere Menschen für denselben Platz bewerben, entscheidet am Ende das Los.
Wer Fragen hat, kann die Stadt auch anrufen. Unter der Telefonnummer 0351-4884301 gibt es weitere Auskünfte.
Quelle: Dresden – zur Originalmeldung