Dresden: Bundespolizei nimmt zwei Personen am Hauptbahnhof fest
Am Donnerstag war der Hauptbahnhof in Dresden, der Landeshauptstadt Sachsens, Schauplatz zweier Festnahmen. Die Beamten der Bundespolizeiinspektion Dresden waren im Einsatz, um zwei Personen ausfindig zu machen, gegen die bereits Haftbefehle vorlagen.
Der erste Vorfall ereignete sich am Nachmittag. Die Polizisten kontrollierten eine 40-jährige Deutsche. Bei der Überprüfung der Personalien kam schnell ans Licht, dass die Staatsanwaltschaft Dresden einen Sitzungshaftbefehl gegen die Frau erlassen hatte. Grund dafür war ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Gegen 15:45 Uhr wurde die Frau vor den zuständigen Haftrichter am Amtsgericht Dresden gebracht. Der Richter setzte den Haftbefehl in Vollzug. Anschließend brachten die Einsatzkräfte die Frau in die Frauenjustizvollzugsanstalt Chemnitz.
Ein weiterer Einsatz folgte kurz vor Mitternacht. Gegen 23:40 Uhr trafen die Bundespolizisten am Bahnhof auf einen 31-jährigen Deutschen. Auch gegen ihn lagen mehrere rechtliche Anordnungen vor: Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte zwei Haftbefehle ausgestellt, zudem suchte die Staatsanwaltschaft Dresden den Mann im Rahmen einer Aufenthaltsermittlung.
Der Mann war wegen Beleidigung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu Geldstrafen verurteilt worden. Insgesamt belief sich die Summe auf 7.440 Euro. Da er diesen Betrag nicht aufbringen konnte, musste er eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Er verbüßt nun eine 154-tägige Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Dresden.
Ob und inwieweit sich die Personen über die bereits bestehenden Verfahren hinaus strafbar gemacht haben, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.