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Dortmund: Mann greift Bundespolizisten am Hauptbahnhof an

Ein 35-Jähriger wehrte sich am Dortmunder Hauptbahnhof heftig gegen eine Kontrolle. Dabei verletzte er mehrere Beamte mit Ellbogenschlägen und Tritten.

Gegen 22:15 Uhr hielten Bundespolizisten einen 35-jährigen Deutschen am Hauptbahnhof in Dortmund (Nordrhein-Westfalen) an. Die Beamten wollten seine Identität feststellen, doch der Mann arbeitete von Anfang an nicht mit. Er weigerte sich, seinen Ausweis zu zeigen oder Angaben zu seiner Person zu machen. Deshalb führten die Polizisten ihn am Arm zur Dienststelle ab.

Auf der Wache ging es dann richtig zur Sache. Der Mann wollte auch nicht mit Fingerabdrücken helfen, um seine Identität zu klären. Als die Beamten die Maßnahme erzwingen wollten, schlug der Deutsche plötzlich mit dem Ellbogen zu. Die Polizisten brachten ihn zu Boden, doch der Mann wehrte sich weiter massiv. Während die Beamten ihn fesseln wollten, traf er zwei Polizisten mit gezielten Ellbogenschlägen ins Gesicht. Ein weiterer Beamter wurde am linken Knie getroffen. Zudem trat der Mann am Boden liegend gegen die Einsatzkräfte.

Erst als die Polizei Fußfesseln anlegte, war die Situation unter Kontrolle. Die Beamten nahmen den Mann fest und durchsuchten ihn unter Zwang. Ein Arzt untersuchte ihn kurz darauf und bestätigte, dass er in die Zelle kommen konnte.

Bei der Identitätsprüfung kam dann heraus, warum der Mann so aggressiv reagiert hatte: Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Münster vor. Er hatte eine Geldstrafe wegen Sachbeschädigung in Höhe von 1.680 Euro sowie Verfahrenskosten von 941 Euro nicht bezahlt. Da er die Gesamtsumme von 2.621 Euro nicht aufbringen konnte, muss er nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 21 Tagen absitzen.

Zwei der verletzten Polizisten mussten zur Untersuchung ins Krankenhaus. Einer der Beamten war nach dem Vorfall nicht mehr dienstfähig. Der Mann aus Ascheberg wurde zunächst in das zentrale Polizeigewahrsam in Dortmund gebracht.

Neben dem Haftbefehl muss sich der 35-Jährige nun auch wegen Körperverletzung, Widerstands gegen Beamte und der Verweigerung seiner Personalien verantworten. Ob und inwieweit er sich strafbar gemacht hat, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin – zur Originalmeldung

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