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Dortmund: Dealer durch Videoüberwachung überführt

Die Polizei hat einen jungen Mann beim Drogenverkauf erwischt. Kameras in der Innenstadt halfen den Beamten dabei, den Dealer und seine Kunden zu finden.

Am Freitagabend beobachtete die Polizei in Dortmund (Nordrhein-Westfalen) einen Mann, der auf der Münsterstraße Drogen verkaufte. Die Beamten verfolgten das Geschehen in Echtzeit über die Kameras der Videobeobachtung.

Gegen 18:30 Uhr trafen sich zwei Männer auf der Münsterstraße. Sie tauschten Geld gegen Drogen. Der Käufer stieg danach in sein Auto und fuhr weg. Zivile Polizisten konnten ihn an der Eberstraße anhalten. Bei der Kontrolle fanden die Beamten Kokain im Wagen, das der 35-jährige Dortmunder gerade erst gekauft hatte. Die Polizei nahm die Droge an sich und zeigte den Mann an.

Kurz darauf, gegen 19 Uhr, sahen die Beamten über die Kameras einen weiteren Handel. Ein 46-jähriger Käufer wurde auf der Münsterstraße kontrolliert. Dabei fanden die Polizisten Cannabis.

Um 19:15 Uhr wurde der Dealer ein drittes Mal gefilmt. Die Beamten griffen nun ein und wollten den Mann kontrollieren. Der 22-jährige Spanier, der keinen festen Wohnsitz hat, versuchte zu fliehen, doch das gelang ihm nicht. Die Polizei nahm ihn vorläufig fest.

Bei der Durchsuchung fanden die Beamten in seiner Jackentasche Marihuana, Haschisch und Kokain in kleinen Portionen zum Weiterverkaufen. Außerdem hatten sie Bargeld in kleinen Scheinen und Münzen sowie ein Klappmesser dabei. Alles wurde sichergestellt.

Die Polizei wertete die Kamerabilder weiter aus. Dabei sah man, dass der junge Mann immer wieder ein Hotel an der Münsterstraße besuchte. Mit einem Beschluss vom Gericht durchsuchten die Beamten im Laufe des Abends sein Hotelzimmer. Dort fanden sie noch mehr Drogen, Verpackungsmaterial und weiteres Geld.

Der Verdächtige verbrachte eine Nacht im Polizeigewahrsam, wurde dann aber wieder entlassen, da die Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft nicht vorlagen. Nun steht ein Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz an.

Ob und inwieweit sich der Verdächtige strafbar gemacht hat, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Polizei Dortmund – zur Originalmeldung

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