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Donzdorf: Grundstücksbesitzer müssen Bäume an Straßen sichern

Copyright und Urheber siehe Donzdorf

Wer Bäume an öffentlichen Wegen oder Straßen besitzt, muss jetzt genauer hinschauen. Die Stadt Donzdorf erinnert an die wichtige Verkehrssicherungspflicht.

Wer in Donzdorf (Landkreis Göppingen, Baden-Württemberg) ein Grundstück besitzt, das an eine öffentliche Straße, einen Gehweg oder einen Radweg grenzt, trägt eine große Verantwortung. Als Eigentümer ist man gesetzlich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass von den eigenen Bäumen keine Gefahr für andere Menschen oder den Verkehr ausgeht. Das gilt sowohl für private Gärten in der Stadt als auch für Waldgrundstücke am Straßenrand.

Besonders zwei Probleme machen die Situation derzeit schwierig. Zum einen sorgt die anhaltende Trockenheit für Stress bei den Pflanzen. Das führt dazu, dass Äste absterben oder selbst grüne Zweige bei großer Hitze plötzlich abbrechen können. Zum anderen breitet sich das sogenannte Eschentriebsterben aus. Ein Pilz lässt die Eschen krank werden und zerstört oft unsichtbar die Wurzeln. Solche Bäume können selbst bei Windstille ohne Vorwarnung umstürzen.

Die Stadt nennt drei wichtige Punkte, auf die jeder Besitzer achten muss. Erstens muss das sogenannte Lichtraumprofil frei bleiben. Das bedeutet: Über Geh- und Radwegen müssen Äste bis zu einer Höhe von 2,50 Metern entfernt werden. Über der Fahrbahn müssen es mindestens 4,50 Meter sein, damit Busse und Rettungswagen ungehindert durchkommen. Zudem müssen Straßenschilder und Lampen immer gut sichtbar sein.

Zweitens sind regelmäßige Kontrollen Pflicht. Man sollte seine Bäume zweimal im Jahr prüfen – einmal im Sommer mit Blättern und einmal im Winter ohne. Dabei muss man auf Totholz, Risse im Stamm, Pilze oder eine Schieflage des Baumes achten. Wenn eine Gefahr entdeckt wird, muss sofort gehandelt werden. Gefährliche Äste müssen gestutzt oder kranke Bäume gefällt werden.

Ein wichtiger Hinweis betrifft den Naturschutz: Zwar gibt es vom 1. März bis zum 30. September ein allgemeines Fällverbot, um Vögel zu schützen. Aber: Pflegeschnitte und Maßnahmen zur akuten Gefahrenabwehr sind davon ausgenommen. Die Sicherheit im Verkehr geht hier vor und solche Arbeiten sind jederzeit erlaubt.

Wer seine Kontrollpflicht vernachlässigt und ein Baum kippt auf die Straße, haftet im Schadensfall für Menschen- oder Sachschäden.

Quelle: Donzdorf – zur Originalmeldung

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