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Dietingen: Eigentümer müssen Änderungen an versiegelten Flächen melden

Copyright und Urheber siehe Dietingen

Wer in Dietingen Flächen zubetoniert oder wieder entsiegelt hat, muss dies der Gemeinde mitteilen. Es geht um die Berechnung der Abwassergebühren.

In Dietingen (Landkreis Rottweil, Baden-Württemberg) gibt es eine sogenannte gesplittete Abwassergebühr. Das bedeutet, dass die Bürger zwei verschiedene Beträge zahlen: einmal für das Schmutzwasser aus dem Haus und einmal für das Niederschlagswasser. Während das Schmutzwasser einfach über den Wasserzähler abgerechnet wird, kommt es beim Regenwasser auf die Fläche an.

Die Gemeinde berechnet die Gebühr für das Regenwasser danach, wie viel Fläche auf einem Grundstück befestigt oder versiegelt ist. Dazu gehören nicht nur die Dächer, sondern auch Zufahrten, Stellplätze und Hofflächen, sofern diese an den öffentlichen Kanal angeschlossen sind.

Jetzt erinnert die Gemeindeverwaltung an die Mitteilungspflicht. Grundstückseigentümer müssen melden, wenn sich die versiegelten Flächen verändert haben. Das gilt zum Beispiel, wenn eine Fläche vergrößert wurde oder wenn die Art der Versiegelung gewechselt hat – etwa wenn Asphalt durch Pflastersteine ersetzt wurde.

Besonders wichtig ist dies bei neu bebauten Grundstücken. Hier will die Gemeinde genau wissen, wie groß die Dachflächen sind und ob das Wasser in den Kanal fließt oder direkt in den Rasen auf dem Grundstück einsickert. Auch Angaben zu Zufahrten und Höfen sind hier zwingend nötig.

Wer in der Vergangenheit Flächen versiegelt oder wieder entsiegelt hat, dies aber bisher nicht gemeldet hat, soll das jetzt umgehend nachholen.

Bei Fragen hilft Frau Karle weiter. Sie ist unter der Telefonnummer 0741/4806-24 oder per E-Mail unter [email protected] erreichbar.

Quelle: Dietingen – zur Originalmeldung

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