Dietenheim verbietet Treffen der Tuning-Szene
In Dietenheim (Alb-Donau-Kreis, Baden-Württemberg) soll es an einem Wochenende ruhiger zugehen. Die Stadt hat als Ortspolizeibehörde eine Allgemeinverfügung erlassen, die Treffen der Autotuning- und Autoposer-Szene untersagt. Das Verbot gilt vom 3. April 2026 ab 6:00 Uhr morgens bis zum 5. April 2026 um 6:00 Uhr.
Das Verbot greift im gesamten Stadtgebiet inklusive aller Stadtteile. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Autos auf öffentlichen Straßen oder auf privatem Grund stehen. Als verbotene Treffen gelten bereits Ansammlungen von mehr als fünf Fahrzeugen.
Die Stadt definiert die Tuning-Szene als Fahrer, deren Autos technisch verändert wurden – etwa bei der Karosserie, dem Fahrwerk, der Motorleistung, dem Auspuff oder den Reifen. Zu den sogenannten Posern zählen Fahrer, die ihre Autos zur Selbstdarstellung in verkehrswidriger Weise präsentieren oder zur Schau stellen.
Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit harten Konsequenzen rechnen. Wenn eine Person der Aufforderung nicht innerhalb von zehn Minuten nachkommt oder erneut gegen das Verbot verstößt, wird das Auto abgeschleppt. Die Kosten dafür liegen bei 350 Euro plus den Gebühren für die Verwahrung. Zudem wird das Fahrzeug beschlagnahmt.
Die Autos können frühestens am Montag nach einem solchen Vorfall wieder abgeholt werden. Das passiert aber nur, wenn die Kosten bezahlt sind und die Technik des Wagens keine Bedenken für den Straßenverkehr aufwirft.
Ob die Maßnahme die gewünschte Wirkung zeigt, bleibt abzuwarten. Die Ermittlungen und Kontrollen im Zeitraum des Verbots werden durch die zuständigen Behörden durchgeführt.
Quelle: Dietenheim – zur Originalmeldung