Dietenheim verbietet Treffen der Tuning-Szene
In Dietenheim (Alb-Donau-Kreis, Baden-Württemberg) zieht die Stadtverwaltung die Notbremse. Um die Ruhe im Ort zu bewahren, hat die Stadt als Ortspolizeibehörde mehrere Verbote für die sogenannte Tuning- und Poser-Szene ausgesprochen.
Besonders deutlich wurde dies bei einer Anordnung für das Jahr 2026: Vom 3. April ab 6 Uhr morgens bis zum 5. April ebenfalls ab 6 Uhr sind Treffen dieser Szene im gesamten Stadtgebiet verboten. Das gilt sowohl für öffentliche Plätze als auch für Privatgrundstücke. Als Treffen gilt bereits jede Ansammlung von mehr als fünf Fahrzeugen, die technisch verändert wurden oder deren Fahrer ihre Autos zur Selbstdarstellung verkehrswidrig einsetzen.
Die Stadt droht bei Verstößen mit harten Konsequenzen. Wer die Aufforderung zum Verziehen nicht innerhalb von zehn Minuten befolgt, muss damit rechnen, dass sein Auto abgeschleppt wird. Das kostet mindestens 350 Euro plus die Gebühren für die Verwahrung. Zudem wird das Fahrzeug beschlagnahmt und erst nach Zahlung der Kosten und einer technischen Prüfung wieder herausgegeben.
Ähnliche Verbote gab es bereits in der Vergangenheit, etwa Ende Dezember 2025 oder im Oktober 2025, was zeigt, dass die Stadt das Problem dauerhaft im Blick hat. Die Betroffenen können gegen diese Verbote innerhalb eines Monats Widerspruch bei der Stadtverwaltung oder dem Landratsamt Alb-Donau-Kreis einlegen.
Neben den Tuning-Verboten gibt es in Dietenheim aktuell weitere Neuerungen. Zum 1. September 2026 treten eine neue Spielplatzsatzung sowie eine Neufassung der Schul- und Ferienbetreuungs-Satzung in Kraft. Zudem plant die Stadt eine neue Photovoltaik-Freiflächenanlage in Regglisweiler, wofür derzeit der Bebauungsplan erstellt wird.
Quelle: Dietenheim – zur Originalmeldung