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Dietenheim verbietet Treffen der Tuning-Szene

Beispielbild Bekanntmachung Copyright und Urheber siehe Dietenheim

Die Stadt Dietenheim geht gegen illegale Autotreffen vor. Wer sich trotz Verbot versammelt, riskiert, dass sein Wagen abgeschleppt und beschlagnahmt wird.

In Dietenheim (Alb-Donau-Kreis, Baden-Württemberg) will die Stadtverwaltung kurzen Prozess bei illegalen Autotreffen machen. Die Behörden haben eine Allgemeinverfügung erlassen, die Treffen der sogenannten Autotuning- und Autoposer-Szene im gesamten Stadtgebiet untersagt. Das Verbot gilt sowohl auf öffentlichen Plätzen als auch auf privaten Grundstücken.

Besonders im Visier stehen Fahrer, die ihre Autos technisch verändert haben – etwa an der Karosserie, dem Motor oder dem Auspuff. Auch sogenannte Poser, die ihre Fahrzeuge verkehrswidrig zur Schau stellen, sind gemeint. Sobald mehr als fünf solcher Autos zusammenkommen, gilt dies als verbotenes Treffen.

Die Stadt droht bei Verstößen mit harten Konsequenzen. Wer die Aufforderung zum Verlassen des Ortes nicht innerhalb von zehn Minuten befolgt oder erneut gegen das Verbot verstößt, muss mit dem Abschleppdienst rechnen. Die Kosten für das Abschleppen liegen bei mindestens 350 Euro, dazu kommen noch die Gebühren für die Verwahrung.

Zudem wird angeordnet, dass die betroffenen Fahrzeuge beschlagnahmt werden. Die Besitzer bekommen ihre Autos nicht sofort zurück. Eine Herausgabe ist frühestens nach Ablauf der jeweiligen Verbotsfrist möglich, sofern das Fahrzeug technisch sicher ist und alle Kosten bezahlt wurden.

Die Stadt hat bereits mehrere solcher Verbote für bestimmte Zeiträume ausgesprochen, unter anderem für Zeiträume im April 2026 sowie Ende Dezember 2025. Gegen diese Anordnungen kann innerhalb eines Monats Widerspruch bei der Stadtverwaltung in der Königstraße 63 eingelegt werden.

Quelle: Dietenheim – zur Originalmeldung

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