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Dietenheim verbietet Treffen der Autotuning-Szene

Beispielbild Bekanntmachung Copyright und Urheber siehe Dietenheim

Die Stadt Dietenheim geht gegen Autoposer und Tuning-Fans vor. An bestimmten Terminen sind Treffen im gesamten Stadtgebiet verboten.

In Dietenheim (Alb-Donau-Kreis, Baden-Württemberg) ist Schluss mit lautem Gasgeben und Selbstdarstellung. Die Stadt hat als Ortspolizeibehörde ein Verbot für Treffen der Autotuning- und Autoposer-Szene ausgesprochen. Das Verbot gilt für das gesamte Stadtgebiet inklusive aller Stadtteile.

Betroffen sind alle öffentlichen und privaten Flächen. Konkret untersagt die Stadt Treffen in verschiedenen Zeiträumen. So war bereits ein Verbot vom 31. Oktober bis zum 2. November 2025 in Kraft. Ein weiterer Einsatz erfolgte über Silvester: Vom 27. Dezember 2025, 20 Uhr, bis zum 28. Dezember 2025, 6 Uhr, durften sich keine Tuning-Gruppen treffen. Auch für das Jahr 2026 gibt es bereits entsprechende Anordnungen, etwa vom 3. bis zum 5. April.

Die Stadt definiert genau, wer unter die Regelung fällt. Zur Tuning-Szene gehören Fahrer, deren Autos technisch verändert wurden – etwa am Auspuff, dem Motor, dem Fahrwerk oder der Karosserie. Als Autoposer gelten diejenigen, die ihre Wagen verkehrswidrig zur Schau stellen. Ein „Treffen“ liegt laut Stadtverwaltung immer dann vor, wenn mehr als fünf solcher Fahrzeuge zusammenkommen.

Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit harten Konsequenzen rechnen. Wenn Fahrer einer Aufforderung nicht innerhalb von zehn Minuten nachkommen oder erneut gegen das Verbot verstoßen, wird das Auto abgeschleppt. Das kostet die Besitzer mindestens 350 Euro plus die Gebühren für die Verwahrung. Zudem wird das Fahrzeug beschlagnahmt. Die Besitzer bekommen ihr Auto erst zurück, wenn sie alle Kosten bezahlt haben und das Fahrzeug technisch in einem Zustand ist, der den Straßenverkehr nicht gefährdet.

Ob und inwieweit sich die Betroffenen gegen diese Allgemeinverfügungen wehren, bleibt abzuwarten. Gegen die Verbote kann innerhalb eines Monats Widerspruch bei der Stadtverwaltung oder beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis eingelegt werden.

Quelle: Dietenheim – zur Originalmeldung

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