Dietenheim verbietet Treffen der Autotuning-Szene
In Dietenheim (Alb-Donau-Kreis, Baden-Württemberg) sind Treffen der Autotuning- und Autoposer-Szene für einen kurzen Zeitraum verboten. Die Stadt hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Das Verbot gilt vom 3. April 2026 ab 6:00 Uhr bis zum 5. April 2026 um 6:00 Uhr.
Das Verbot umfasst das gesamte Stadtgebiet inklusive aller Stadtteile. Es gilt sowohl auf öffentlichem als auch auf privatem Raum. Die Stadt definiert die Autotuning-Szene als Fahrer, deren Autos an Karosserie, Fahrwerk, Motorleistung, Auspuff oder Bereifung technisch verändert wurden. Zur Autoposer-Szene zählen Fahrer, die ihre Fahrzeuge zur Selbstdarstellung in verkehrswidriger Weise führen oder präsentieren. Als Treffen gilt jede Ansammlung von mehr als fünf solcher Fahrzeuge.
Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit harten Konsequenzen rechnen. Wenn eine Person der Aufforderung, das Treffen zu beenden, nicht innerhalb von 10 Minuten folgt oder erneut gegen das Verbot verstößt, wird das Auto abgeschleppt. Die Kosten für das Abschleppen betragen 350 Euro, dazu kommen die Kosten für die Verwahrung.
Zudem wird das abgeschleppte Fahrzeug beschlagnahmt. Die Besitzer können ihr Auto frühestens am Montag, den 29. Dezember 2025, ab 6:00 Uhr zurückbekommen. Voraussetzung ist, dass das Auto technisch in Ordnung ist und alle entstandenen Kosten bezahlt wurden.
Die Stadt handelt hier als zuständige Ortspolizeibehörde auf Basis des Polizeigesetzes Baden-Württemberg. Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.
Quelle: Dietenheim – zur Originalmeldung