Dietenheim verbietet Treffen der Autotuning-Szene
In Dietenheim (Alb-Donau-Kreis, Baden-Württemberg) soll es an einem April-Wochenende ruhig bleiben. Die Stadt hat als Ortspolizeibehörde ein Verbot für Treffen der Autotuning- und Autoposer-Szene ausgesprochen. Das Verbot gilt im gesamten Stadtgebiet und schließt alle Stadtteile mit ein.
Konkret ist es untersagt, sich ab dem 3. April 2026 um 6:00 Uhr morgens bis zum 5. April 2026 um 6:00 Uhr morgens zu treffen. Das gilt sowohl für öffentliche Plätze als auch für privates Gelände. Als Treffen wertet die Stadt bereits jede Ansammlung von mehr als fünf Fahrzeugen dieser Art.
Die Stadt zielt damit auf zwei Gruppen ab: Zum einen auf Leute, die ihre Autos technisch stark verändert haben – etwa bei der Karosserie, dem Fahrwerk, dem Motor oder dem Auspuff. Zum anderen betrifft es sogenannte Poser, die ihre Wagen verkehrswidrig zur Schau stellen oder präsentieren.
Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit harten Konsequenzen rechnen. Wenn eine Person nach einer Aufforderung nicht innerhalb von zehn Minuten verschwindet oder erneut gegen das Verbot verstößt, wird das Auto abgeschleppt. Das kostet mindestens 350 Euro plus die Gebühren für die Verwahrung. Zudem wird das Fahrzeug beschlagnahmt. Zurückgegeben wird es frühestens am Montag nach dem Vorfall, sofern es technisch sicher ist und alle Kosten bezahlt wurden.
Die Stadt nutzt dieses Instrument bereits häufiger, da es in der Vergangenheit immer wieder zu ähnlichen Problemen kam. Gegen die Verfügung kann innerhalb eines Monats Widerspruch beim Rathaus in Dietenheim oder beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis in Ulm eingelegt werden.
Quelle: Dietenheim – zur Originalmeldung