Dietenheim verbietet Treffen der Autotuning-Szene
In Dietenheim (Alb-Donau-Kreis, Baden-Württemberg) ist es für die Autotuning- und Autoposer-Szene vorerst nicht mehr erlaubt, sich zu treffen. Die Stadt hat als Ortspolizeibehörde ein Verbot ausgesprochen, das im gesamten Stadtgebiet gilt. Das betrifft sowohl öffentliche Plätze als auch private Grundstücke und alle zugehörigen Stadtteile.
Das Verbot gilt konkret vom 3. April 2026 ab 6 Uhr morgens bis zum 5. April 2026 um 6 Uhr morgens. Die Stadt definiert die Zielgruppe genau: Zur Tuning-Szene zählen Fahrer, deren Autos technisch verändert wurden – egal ob an der Karosserie, dem Fahrwerk, dem Motor, dem Auspuff oder den Reifen. Als Autoposer gelten diejenigen, die ihre Wagen zur Selbstdarstellung im Sinne von illegalen Aktionen präsentieren. Ein Treffen liegt immer dann vor, wenn mehr als fünf solcher Fahrzeuge zusammenkommen.
Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit harten Konsequenzen rechnen. Wenn eine Person die Aufforderung, den Ort zu verlassen, nicht innerhalb von zehn Minuten befolgt oder erneut gegen das Verbot verstößt, wird das Auto abgeschleppt. Das Fahrzeug wird dann beschlagnahmt. Die Kosten für das Abschleppen liegen bei 350 Euro, dazu kommen noch die Gebühren für die Verwahrung.
Die Autos können frühestens am Montag, den 29. Dezember 2025, ab 6 Uhr wieder abgeholt werden. Voraussetzung ist, dass die Besitzer die entstandenen Kosten bezahlen und die Fahrzeuge technisch in einem Zustand sind, der die Teilnahme am Straßenverkehr erlaubt.
Ob und inwieweit sich die betroffenen Menschen strafbar gemacht haben, klärt im Ernstfall die zuständige Behörde. Weitere Angaben liegen bislang nicht vor.
Quelle: Dietenheim – zur Originalmeldung