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Dietenheim verbietet Treffen der Autotuning-Szene

Beispielbild Bekanntmachung Copyright und Urheber siehe Dietenheim

Die Stadt Dietenheim geht gegen Autoposers und Tuner vor. Bestimmte Treffen sind im Stadtgebiet untersagt, bei Verstößen droht die Beschlagnahmung der Fahrzeuge.

In Dietenheim (Alb-Donau-Kreis, Baden-Württemberg) ist es für die Autotuning- und Poser-Szene ungemütlich geworden. Die Stadt hat eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der Treffen dieser Gruppierungen im gesamten Stadtgebiet untersagt werden. Das Verbot gilt sowohl für öffentliche Plätze als auch für private Grundstücke und schließt alle Stadtteile mit ein.

Die Stadt definiert die Zielgruppe genau: Zur Tuning-Szene zählen Fahrer, deren Autos technisch verändert wurden – etwa am Auspuff, dem Fahrwerk, der Karosserie, der Bereifung oder der Motorleistung. Als Poser gelten diejenigen, die ihre Wagen verkehrswidrig führen oder zur Selbstdarstellung zur Schau stellen. Sobald mehr als fünf solcher Fahrzeuge zusammenkommen, gilt dies als verbotenes Treffen.

Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit harten Konsequenzen rechnen. Wenn Fahrer einer Aufforderung nicht innerhalb von zehn Minuten nachkommen oder erneut gegen das Verbot verstoßen, werden die Autos abgeschleppt. Die Kosten für diesen Service liegen bei 350 Euro, zzgl. der Gebühren für die Verwahrung.

Zudem werden die abgeschleppten Fahrzeuge beschlagnahmt. Die Besitzer bekommen ihre Autos erst zurück, wenn sie alle Kosten bezahlt haben und die Technik des Wagens für den Straßenverkehr sicher ist. Die Stadt nutzt hierfür die Befugnisse der Ortspolizeibehörde nach dem Polizeigesetz von Baden-Württemberg.

Ob die Maßnahmen die Lärmbelästigung und die illegalen Treffen dauerhaft stoppen, wird die Zeit zeigen. Gegen die Verfügung kann innerhalb eines Monats Widerspruch bei der Stadtverwaltung oder beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis eingelegt werden.

Quelle: Dietenheim – zur Originalmeldung

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