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Cölbe fordert Entfernung von Bordsteinrampen

Wer in Cölbe Rampen an Bordsteinen nutzt, muss diese jetzt entfernen. Die Gemeinde warnt vor Gefahren und droht mit Kosten.

In Cölbe (Landkreis Marburg-Biedenkopf) gibt es ein Problem mit Auffahr- und Überfahrhilfen im öffentlichen Raum. Die Gemeinde hat nun alle Bürger aufgefordert, solche Rampen an Bordsteinen sofort zu entfernen. Spätestens zwei Wochen nach der Bekanntmachung vom 28. August 2026 müssen die Hilfen weg sein.

Die Verwaltung sieht darin ein Sicherheitsrisiko. Vor allem im Winter gibt es Probleme: Wenn die Schneepflüge fahren, können lose oder befestigte Rampen erfasst werden. Dann fliegen die Teile unkontrolliert über die Straße oder den Gehweg, was zu Unfällen oder Sachschäden führen kann. Außerdem verstopfen die Rampen oft die Straßenrinne. Das Wasser kann nicht mehr richtig ablaufen und staut sich auf der Straße.

Rechtlich ist die Lage klar: Wer Gegenstände auf öffentlichen Straßen oder am Fahrbahnrand platziert, braucht eine Genehmigung. Ohne diese Erlaubnis handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Besonders ärgerlich ist es für die Gemeinde, wenn Rampen fest verschraubt oder im Bordstein verankert wurden. Das beschädigt die Infrastruktur und gilt als Sachbeschädigung. In solchen Fällen muss die Gemeinde sogar Strafanzeige erstatten.

Wer die Frist verstreichen lässt, muss mit Konsequenzen rechnen. Die Gemeinde wird die verbliebenen Rampen dann selbst entfernen lassen. Die Kosten dafür werden den Eigentümern in Rechnung gestellt. Zudem können Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren eingeleitet werden.

Quelle: Cölbe – zur Originalmeldung

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