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Calberlah: 71-Jähriger gefährdet Autofahrer und Radfahrer

Ein schwarzer Skoda-SUV verursachte in Calberlah und Isenbüttel gefährliche Situationen auf der Straße. Am Ende stellte sich heraus: Der Fahrer war dehydriert.

Gegen 14:20 Uhr beobachtete eine Zeugin in Calberlah (Landkreis Gifhorn, Niedersachsen), wie ein schwarzer Skoda-SUV extrem unsicher fuhr. Der Wagen rutschte mehrfach vom Weg und touchierte die Bordsteine. Auf der Fahrt Richtung Isenbüttel passierte es erneut: Vor der Kanalüberführung krachte der Wagen wieder gegen den Bordstein. Dabei hätte er fast einen Radfahrer erwischt.

Kurz darauf kam der Wagen der Leitplanke gefährlich nahe. In der Haustenburger Straße geriet der Skoda zudem immer wieder in den Gegenverkehr. Entgegenkommende Autofahrer mussten stark abbremsen, um einen schweren Crash zu verhindern. Irgendwann verlor die Zeugin den Wagen aus den Augen.

Wenig später meldeten andere Menschen einen Unfall an der Calberlaher Straße in Isenbüttel. An einer Querungshilfe zwischen dem Mausoleumsweg und dem Kreisel zur Moorstraße war ein Verkehrsschild umgefahren worden. Der Fahrer war einfach weitergefahren.

Während die Polizei Meine den Unfallort untersuchte, suchten Beamte aus Gifhorn die Adresse des Fahrzeughalters auf. Kurz darauf kam der 71-jährige Fahrer mit dem beschädigten Skoda dort an. Der Mann wirkte benommen und antwortete nicht auf die Fragen der Polizisten. Die Beamten setzten ihn in den klimatisierten Streifenwagen, woraufhin es ihm besser ging.

Die Rettungssanitäter mussten ihn nicht ins Krankenhaus bringen. Die Diagnose: Der Mann war dehydriert. Die Polizei nahm den Führerschein des Seniors sichergestellt. Wegen Gefährdung des Straßenverkehrs wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

Die Polizei Meine sucht nun nach weiteren Zeugen. Gesucht werden vor allem Menschen, die den Unfall an der Querungshilfe gesehen haben oder die dem dunklen Skoda ausweichen mussten. Hinweise können unter der Telefonnummer 05304 9113-0 durchgegeben werden.

Ob und inwieweit sich der Fahrer strafbar gemacht hat, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Polizeiinspektion Gifhorn – zur Originalmeldung

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