Bundespolizei stoppt Iraker auf A52 bei Elmpt
Am Sonntagabend, den 2. August 2026, hielt die Bundespolizei auf der A52 an der Anschlussstelle Elmpt (Kreis Kleve, Nordrhein-Westfalen) einen Wagen an. Am Steuer saß ein 32-jähriger Mann aus dem Irak. Er kam gerade aus den Niederlanden in Deutschland an. Das Auto war in Köln zugelassen.
Als die Beamten die Personalien prüften, bemerkten sie schnell, dass der Fahrer nicht am Steuer sitzen durfte. Ihm war der Führerschein entzogen worden, und die Bußgeldstelle im Rhein-Erft-Kreis hatte ihm ein Fahrverbot auferlegt. Der Mann zeigte den Polizisten zwar Dokumente, die belegen sollten, dass das Verfahren erledigt sei. Doch nach einem Telefonat mit der Polizei Frechen hielten die Beamten an ihrer Entscheidung fest. Sie nahmen ihm den Führerschein weg.
Dann folgte eine weitere Überraschung. Die Kollegen aus Frechen schickten einen nationalen Haftbefehl an die Bundespolizei. Dieser stand in den Computersystemen der Fahndung noch gar nicht drin. Die Staatsanwaltschaft Köln wollte den Mann aufgrund eines Vollstreckungshaftbefehls festnehmen.
Der Iraker konnte die drohende 15-tägige Haftstrafe jedoch noch abwenden. Er zahlte eine Geldstrafe in Höhe von 900 Euro. Trotzdem durfte er nicht mehr selbst fahren. Die Bundespolizei untersagte ihm die Weiterfahrt am Steuer. Er durfte die Reise nur noch als Beifahrer fortsetzen.
Die Beamten haben nun ein Strafverfahren wegen des Verdachts eingeleitet, dass der Mann ohne Fahrerlaubnis gefahren ist. Ob und inwieweit sich der Beschuldigte strafbar gemacht hat, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Quelle: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin – zur Originalmeldung