Bürgstadt: Neuer Rechtszustand für Grundstücke am Buschenweg
In Bürgstadt (Landkreis Miltenberg, Bayern) gibt es Neuigkeiten für die Grundstückseigentümer am Buschenweg. Der geänderte Umlegungsplan ist seit dem 17. August 2026 unanfechtbar. Das bedeutet, dass die neuen Grenzen und Zuteilungen der Grundstücke nun rechtlich feststehen.
Mit dieser Entscheidung wird der alte Rechtszustand durch den neuen ersetzt. Die Eigentümer sind damit offiziell in den Besitz ihrer zugeteilten Flurstücke eingewiesen. Das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung in Aschaffenburg (Außenstelle Klingenberg a. Main) kümmert sich nun darum, das Liegenschaftskataster und das Grundbuch entsprechend zu korrigieren.
Ein wichtiger Punkt betrifft das Geld: Die im Plan festgelegten Geldleistungen sind ab sofort fällig. Die Marktgemeinde Bürgstadt tritt dabei sowohl als Gläubigerin als auch als Schuldnerin auf. Die Gemeinde wird die Abwicklung dieser Zahlungen in einem separaten Schritt regeln.
Wer ein berechtigtes Interesse hat, kann den geänderten Plan bis zur endgültigen Berichtigung des Grundbuchs einsehen. Er liegt während der Dienststunden im Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung in der Wilhelmstraße 90 in Klingenberg a. Main aus.
Quelle: Bürgstadt – zur Originalmeldung