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Büren verbietet eigenmächtiges Schneiden städtischer Bäume

Copyright und Urheber siehe Büren

Die Stadt Büren warnt davor, Hecken und Bäume auf öffentlichen Flächen selbst zu stutzen. Wer es trotzdem tut, riskiert hohe Bußgelder.

In Büren (Kreis Paderborn, Nordrhein-Westfalen) kommt es immer wieder vor, dass Anwohner selbst Hand anlegen. Manche schneiden Äste ab, kürzen Hecken oder fällen sogar Gehölze auf öffentlichen Flächen. Die Stadt stellt nun klar: Das ist verboten. Alle Pflanzen auf städtischem Grund gehören der Stadt. Nur die Verwaltung selbst oder beauftragte Fachfirmen dürfen dort arbeiten.

Selbst wenn die Absicht gut ist, kann das Ergebnis teuer werden. Die Stadt warnt, dass unerlaubte Eingriffe das Ortsbild verschlechtern und Lebensräume für Tiere zerstören. Zudem entstehen oft Schäden, die viel Geld und Aufwand bei der Reparatur kosten. Werden Verstöße bemerkt, will die Stadt diese konsequent zur Anzeige bringen. Das kann zu Bußgeldern führen oder dazu, dass der Verursacher für den Schaden bezahlen muss. In schweren Fällen drohen sogar strafrechtliche Folgen.

Zusätzlich gibt es eine wichtige Frist für alle Gartenbesitzer, egal ob auf öffentlichem oder privatem Grund: Vom 1. März bis zum 30. September ist ein starker Rückschnitt von Hecken und Bäumen grundsätzlich verboten. Das Gesetz will so brütende Vögel und wilde Tiere schützen. Nur leichte Pflegeschnitte oder Arbeiten, die die Verkehrssicherheit retten, sind in dieser Zeit erlaubt. Ausnahmen gibt es etwa in Wäldern oder auf Gärten, sofern der Artenschutz nicht verletzt wird.

Wer beobachtet, dass jemand heimlich städtische Bäume beschädigt oder zurückschneidet, soll dies melden. Auch bei Fragen zur Pflege der Bäume kann man sich an den Bauhof der Stadt Büren wenden. Dort ist unter der Telefonnummer 02951/1413 ein Ansprechpartner erreichbar.

Quelle: Büren – zur Originalmeldung

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