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Brühl und Nachbarstädte kämpfen gegen Gestank

In Brühl, Hürth und Erftstadt beschweren sich viele Menschen über schlechte Gerüche. Die Bürgermeister sind mit den Antworten der Behörden nicht zufrieden.

In Brühl (Rhein-Erft-Kreis, Nordrhein-Westfalen), Hürth und Erftstadt gibt es immer wieder Probleme mit Geruchsbelästigungen. Viele Anwohner beschweren sich über den Gestank, doch bisher hat sich nichts geändert. Die Bürgermeister Dr. Marc Prokop, Dirk Breuer und Carolin Weitzel hatten die zuständigen Behörden deshalb aufgefordert, die Ursachen endlich zu finden und das Problem zu lösen.

Zuständig für die Kontrolle der Betriebe sind die Immissionsschutzbehörden des Rhein-Erft-Kreises und die Bezirksregierung Köln. Die Bezirksregierung hat die Firmen, die in ihren Bereich fallen, bereits überprüft. Das Ergebnis: Es wurden keine Fehler beim Betrieb festgestellt, die den Gestank erklären könnten. Deshalb sieht die Behörde momentan keinen Grund, weitere Anordnungen zu treffen.

Die drei Städte lassen sich damit nicht abspeisen. Für sie ist die Einschätzung der Behörden nicht zufriedenstellend. Die ständigen Beschwerden aus der Bevölkerung beweisen aus ihrer Sicht, dass es ein echtes Problem gibt. Die Kommunen wollen deshalb weiter Druck auf die zuständigen Stellen ausüben, bis die Ursache eindeutig feststeht und der Gestank dauerhaft verschwindet.

Die Bezirksregierung betont, dass sie auf die Hilfe der Menschen vor Ort angewiesen ist. Da die Umweltbehörden nicht rund um die Uhr bei den Betrieben sein können, brauchen sie konkrete Hinweise. Die Städte Brühl, Hürth und Erftstadt bitten die Bürger deshalb, jede starke Geruchsbelästigung sofort über die offiziellen Meldewege zu melden.

Alle Hinweise werden von den Städten gesammelt und direkt an die Fachbehörden weitergeleitet. Jede einzelne Meldung soll den Druck auf die Verantwortlichen erhöhen, damit endlich wirksame Maßnahmen ergriffen werden. Die Behörden bewerten den Gestank dabei nach offiziellen Richtlinien, unter anderem nach der sogenannten TA Luft.

Quelle: Brühl – zur Originalmeldung

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