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Bremen verlängert Corona-Maßnahmen bis zum 2. April

Die Maskenpflicht und die Zugangsbeschränkungen bleiben in Bremen vorerst bestehen. Der Senat hat die aktuellen Regeln verlängert.

In Bremen (Stadtstaat Bremen) bleibt vorerst alles beim Alten. Der Senat hat heute entschieden, dass die Corona-Maßnahmen bis zum 2. April 2022 weitergelten. Das Land nutzt dafür eine spezielle Übergangsregel aus dem Infektionsschutzgesetz. Diese erlaubt es, bestehende Regeln für bis zu 14 Tage zu verlängern.

Der Grund für diesen Schritt ist ein bürokratischer Ablauf in Berlin. Das Infektionsschutzgesetz wird gerade angepasst, aber die Abstimmung im Bundestag und Bundesrat findet erst am Freitag, den 18. März 2022, statt. Bis diese Entscheidung gefallen ist, braucht Bremen eine rechtliche Grundlage für die Regeln vor Ort.

Für die Menschen in der Stadt bedeutet das: Die Maskenpflicht gilt weiterhin, zum Beispiel im Einzelhandel. Auch die 3G-Regel in vielen Einrichtungen bleibt in Kraft. Wer in Clubs oder Diskotheken will, muss sich weiterhin an die strengere 2G-Plus-Regel halten.

Sobald das Gesetz in Berlin verabschiedet ist, geht es in Bremen weiter. In der nächsten Woche werden der Senat und die Bremische Bürgerschaft besprechen, welche Maßnahmen in Zukunft nötig sind und welche wegfallen können. Dann wird entschieden, wie die Regeln langfristig aussehen.

Weitere Details zu den kommenden Anpassungen liegen bislang nicht vor.

Quelle: Rathaus Bremen – zur Originalmeldung

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