Bremen und andere Länder verbessern Barrierefreiheit in Medien
Seit dem 30. Juni 2022 gilt ein neuer Medienstaatsvertrag. Die letzte notwendige Urkunde wurde hinterlegt, damit die Regeln nun offiziell in Kraft treten konnten. Die Freie Hansestadt Bremen (Bremen) hat bei der Ausarbeitung der neuen Regeln eine wichtige Rolle gespielt und die Federführung übernommen.
Im Kern geht es darum, die Barrierefreiheit in den Medien zu stärken. Das bedeutet, dass Menschen mit Beeinträchtigungen Informationen einfacher und ohne Hindernisse erhalten sollen. Die Verantwortlichen wollen damit erreichen, dass jeder gleichberechtigt an Gesprächen und Diskussionen in der Gesellschaft teilnehmen kann. Für die Umsetzung der Regeln wurden im Vorfeld Gespräche mit Behindertenverbänden und den Anbietern von Medien geführt.
Ein wichtiger Teil des Vertrages ist die Umsetzung des sogenannten European Accessibility Acts (EAA). Das ist ein europäisches Gesetz zur Barrierefreiheit. Während der Bund einen Teil davon regelt, übernimmt der neue Staatsvertrag die Bereiche, für die die einzelnen Bundesländer zuständig sind.
Der Weg bis zum Start war lang. Im Oktober 2021 hatten die 16 Regierungschefs der Länder den Vertrag unterschrieben. Danach mussten aber erst noch alle 16 Landesparlamente zustimmen. Erst als die letzte Bestätigung in Nordrhein-Westfalen einging, konnte der Vertrag am 30. Juni starten.
Weitere Angaben liegen bislang nicht vor.