Bremen lockert ab April Corona-Regeln
Der Senat in Bremen (Freie Hansestadt Bremen) hat entschieden, die Corona-Regeln zu ändern. Ab dem 2. April treten weniger Maßnahmen in Kraft, um Infektionen zu vermeiden. Der Grund dafür ist eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes auf Bundesebene. Dieses Gesetz lässt den Bundesländern nur noch wenig Spielraum für eigene Regeln.
Bis zum 2. April bleiben die aktuellen Regeln noch so bestehen, wie sie jetzt sind. Danach gilt eine neue Verordnung für den Basisschutz. Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard erklärte dazu, dass die Stadt derzeit alle verfügbaren Mittel nutzt. Die Zahl der Neuinfektionen steige in Bremen nämlich wieder schneller an. Trotz der Lockerungen empfiehlt die Senatorin, in Innenräumen weiterhin eine Maske zu tragen, da dies ein sicherer Schutz sei.
Konkret bedeutet das für die Menschen in Bremen: In Kindertagesstätten gibt es weiterhin eine Testpflicht. Wer infiziert ist, muss sich auch nach wie vor isolieren. Die Quarantäne für Kontaktpersonen fällt jedoch ab dem 2. April weg.
Bei der Maskenpflicht gibt es eine Änderung für Kinder. Wer sechs Jahre oder älter ist, muss eine OP-Maske oder eine FFP2-Maske tragen. Kinder unter sechs Jahren müssen keine Maske mehr aufsetzen. Auch Menschen mit einer ärztlichen Bescheinigung, Gehörlose, Schwerhörige und deren Begleitpersonen sind von der Pflicht befreit.
Ob diese Lockerungen trotz steigender Infektionszahlen zu einem stabilen Verlauf führen, bleibt abzuwarten. Die Behörden beobachten die Lage weiter.