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Bremen fordert Geld vom Bund für Energiekrise

Der Bundesrat hat einem riesigen Hilfspaket zugestimmt. Bremens Bürgermeister Bovenschulte war dabei und macht nun deutlich, dass die Stadt die Kosten nicht alleine stemmen kann.

Der Bundesrat hat grünes Licht für einen sogenannten Schutzschirm gegeben. Es geht um eine Summe von 200 Milliarden Euro. Mit diesem Geld sollen Hilfsmaßnahmen gegen die steigenden Energiepreise bezahlt werden. Um an das Geld zu kommen, wurde der Wirtschaftsstabilisierungsfonds wieder aktiviert. Das ist derselbe Topf, den es schon während der Corona-Krise gab.

Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte unterstützte den Plan in einer Rede. Er sagte, es sei wichtig, dass der Bund jetzt schnell handelt, um die Menschen und die Firmen zu entlasten. Jetzt müssen die Details geklärt werden. Am kommenden Mittwoch trifft sich die Runde der Regierungschefs mit Bundeskanzler Olaf Scholz. Dabei wird besprochen, wer genau wie viel Geld bekommt. Die Bundesländer wollen zum Beispiel, dass die Gaspreisbremse schneller kommt, als es die Bundesregierung eigentlich geplant hatte.

Doch Bovenschulte schickt eine klare Warnung mit: Die Länder können die Krise nicht alleine bezahlen. Er rechnet vor, dass allein das Inflationsausgleichsgesetz Bremen in den nächsten fünf Jahren etwa 500 Millionen Euro kosten wird. Das Geld habe die Stadt nicht einfach so herumliegen. Deshalb fordert er, dass der Bund den Ländern auch finanziell unter die Arme greift und pragmatische Lösungen für die Bezahlung findet.

Für den Bürgermeister ist die Einigkeit zwischen Bund und Ländern gerade überlebenswichtig. Er sieht darin auch eine politische Antwort auf den Krieg in der Ukraine. Wladimir Putin wolle Deutschland wirtschaftlich schwächen und Europa spalten. Wenn man sich jetzt zerstreitet, hätte der russische Präsident gewonnen, so Bovenschulte.

Ob und wie der Bund den Ländern bei den Kosten hilft, wird sich in den nächsten Gesprächen zeigen. Die Verhandlungen über die genaue Verteilung des Geldes dauern an.

Quelle: Rathaus Bremen – zur Originalmeldung

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