Brandenburg an der Havel: Wasserentnahme aus Gewässern verboten
In Brandenburg an der Havel (Brandenburg) bleibt die Lage bei den Wasserreserven angespannt. Deshalb hat die Stadt die Einschränkungen für die Wasserentnahme verlängert. Die Regeln gelten nun bis zum 30. September 2026.
Wer Wasser aus den oberirdischen Gewässern der Stadt holen will, hat nun ein Problem. Das Pumpen oder Ableiten von Wasser aus Gewässern wie dem Plauer See ist komplett verboten. Eine Ausnahme gibt es nur für Saugwagen, die Bäume und Sträucher auf öffentlichem Grund gießen.
Auch beim Grundwasser gibt es feste Regeln. Wer seine privaten Grün- oder Gartenflächen mit Grundwasser bewässert, darf dies nur noch in der Zeit von 18:00 Uhr abends bis 08:00 Uhr morgens tun.
Besonders wichtig ist der Hinweis zur Havel: Da es sich um eine Bundeswasserstraße handelt, ist die Entnahme von Oberflächenwasser hier eigentlich das ganze Jahr über verboten. Wer jedoch nur mit einem Eimer oder einem anderen Handgefäß Wasser schöpft, darf das weiterhin tun.
Die Stadt rät den Bürgern zudem zu einem sparsamen Umgang mit dem Wasser. Man solle Pflanzen nicht von oben, sondern gezielt an den Wurzeln gießen und dies am besten spät abends oder früh morgens tun, wenn keine direkte Sonne scheint. Statt täglich ein wenig zu wässern, sei es besser, ein- bis zweimal pro Woche kräftig zu gießen. Außerdem empfiehlt die Stadt, jetzt Regentonnen oder Zisternen zu installieren, um Regenwasser für trockene Zeiten zu speichern.
Die vollständige Verfügung ist im Amtsblatt Nummer 21/2026 der Stadt veröffentlicht.