Brandenburg an der Havel verbietet Wasserentnahme
Die Stadt Brandenburg an der Havel (Brandenburg) hat eine wichtige Bekanntmachung veröffentlicht. In der aktuellen Ausgabe des Amtsblatts Nummer 22/2026 vom 19. August 2026 geht es um den Schutz der Wasserreserven.
Die Stadt hat eine sogenannte Allgemeinverfügung erlassen. Das bedeutet konkret: Es ist verboten, Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen. Außerdem gibt es Einschränkungen bei der Nutzung des Grundwassers. Damit will die Stadt vorsorgend dafür sorgen, dass genug Wasser im Boden bleibt.
Die Bekanntmachung ist eine Berichtigung zu einer früheren Meldung vom 12. August 2026. Wer genau wissen möchte, welche Regeln jetzt gelten, kann das Amtsblatt auf der Übersichtsseite der Stadt einsehen.
Bei Fragen können sich die Bürger an die Amtsblattredaktion wenden. Diese ist per E-Mail unter [email protected], telefonisch unter (03381) 58 13 17 oder per Fax unter (03381) 58 13 14 erreichbar.