Bodenseekreis: Wasserentnahme aus Bächen und Seen bleibt verboten
Wer im Bodenseekreis (Baden-Württemberg) seinen Garten bewässern will, muss weiterhin auf Wasser aus Bächen, Flüssen oder Teichen verzichten. Das Verbot, das schon seit Ende Mai gilt, wurde vom Landratsamt vorerst bis zum 15. Oktober 2026 verlängert. Das bedeutet konkret: Es ist verboten, Wasser aus Fließgewässern, Triebwerkskanälen, Weihern und Seen abzupumpen. Das gilt sowohl für die Landwirtschaft als auch für den privaten Gebrauch.
Selbst kleine Mengen sind nicht erlaubt. Wer mit Eimern oder Gießkannen Wasser aus den Gewässern schöpft, verstößt gegen die Regeln. Wer das Verbot ignoriert, riskiert ein hohes Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.
Der Grund für die harte Maßnahme ist die langanhaltende Hitze. Seit dem Frühjahr sind die Wasserstände extrem niedrig. Viele Bäche sind komplett ausgetrocknet, in anderen gibt es nur noch kleine Pfützen mit Restwasser. Da das Wasser zudem sehr warm ist, enthält es kaum noch Sauerstoff. Das ist lebensgefährlich für die Fische und anderen Lebewesen im Wasser.
Zwar gibt es ab und zu Schauer oder Gewitter, doch diese helfen nur kurzzeitig und an einzelnen Stellen. Damit sich die Natur wirklich erholt, müsste es über längere Zeit überall kräftig regnen. Die Wettervorhersagen sehen das momentan aber nicht vor.
Es gibt jedoch Ausnahmen: Wasser aus dem Bodensee und aus dem Grundwasser darf im genehmigten Rahmen weiterhin entnommen werden. Auch das Tränken von Vieh ist erlaubt. In besonderen Fällen kann man bei der unteren Wasserbehörde eine Ausnahme beantragen. Das war in den letzten Wochen zum Beispiel an der Argen möglich, weil es dort lokal mehr geregnet hatte.
Neben dem Wasserentnahmeverbot gibt es auch einen Appell an Wassersportler. Kanu-Verleiher haben bereits zugestimmt, bei zu wenig Wasser keine Touren anzubieten. Auch private Paddler sollen auf andere Gewässer ausweichen, da die Boote bei den niedrigen Ständen ständig auf dem Grund aufsetzen und die Tierwelt zusätzlich gestört wird.
Die Regelung wurde mit den Nachbarlandkreisen Ravensburg und Biberach abgestimmt. Sollte es doch mehr regnen und die Wasserstände steigen, kann das Verbot auch früher aufgehoben werden. Die vollständige Bekanntmachung ist online auf der Seite des Bodenseekreises zu finden.