Bissendorf: Neue Regeln für Heizungs- und Sanierungsförderung
In Bissendorf (Landkreis Osnabrück, Niedersachsen) gibt es neue Regeln für alle, die ihr Gebäude klimafreundlicher machen wollen. Seit dem 21. Juli 2026 gelten aktualisierte Richtlinien für die sogenannte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Das betrifft sowohl private Wohnhäuser, Wohnheime und Eigentumswohnungen als auch Gewerbegebäude oder Krankenhäuser.
Wer bereits eine Zusage für Fördergelder hat, muss sich keine Sorgen machen; diese Anträge bleiben unverändert. Auch Anträge, die gerade noch geprüft werden, laufen nach den alten Regeln weiter, sofern alle Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht wurden.
Besonders für Privatpersonen gibt es wichtige Änderungen beim Heizungstausch. Wer eine effiziente Anlage einbaut – zum Beispiel eine Wärmepumpe, eine Biomasseheizung oder eine solarthermische Anlage – kann einen Zuschuss zwischen 30 und 80 Prozent der Kosten erhalten. Auch der Anschluss an ein Wärmenetz wird gefördert. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden. Wichtig ist jedoch: Gebrauchte Anlagen oder Eigenbau-Systeme werden nicht gefördert.
Zusätzlich gibt es einen sogenannten Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent. Diesen bekommen Hausbesitzer, die ihre selbstgenutzte Wohnung als Hauptwohnsitz nutzen und eine alte Öl-, Kohle- oder Gasheizung fachgerecht entsorgen. Wer schnell handelt, profitiert mehr, denn dieser Bonus sinkt ab Februar 2027 alle sechs Monate um jeweils 4 Prozent.
Auch das Einkommen spielt eine Rolle. Je nachdem, wie viel ein Haushalt im Jahr verdient, gibt es einen Einkommensbonus. Wer bis zu 30.000 Euro zu versteuern hat, bekommt 40 Prozent zusätzlich. Bei einem Einkommen bis 40.000 Euro sind es 30 Prozent, und bis zu 50.000 Euro gibt es noch 10 Prozent obendrauf.
Für eine komplette Sanierung zum Effizienzhaus bietet die KfW zudem einen Kredit an. Hier sind bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit zu einem effektiven Jahreszins ab 2,05 Prozent möglich. Die Laufzeit kann bis zu 30 Jahre betragen, wobei die Zinsen für zehn Jahre festgeschrieben werden. In diesem Fall ist die Hilfe eines Experten für Energieeffizienz Pflicht.
Die Gemeinde weist darauf hin, dass die Förderung von den verfügbaren Geldern im Haushalt abhängt. Es gibt also keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld. Interessierte können vorab online prüfen, ob sie die Voraussetzungen erfüllen. Alle Details finden sich auf der Webseite der KfW.
Quelle: Bissendorf – zur Originalmeldung