Birkenau: Diese Regeln gelten beim Verbrennen von Grünschnitt
Im Garten fallen oft Äste und Laub an. Wer diesen Grünschnitt in Birkenau verbrennen möchte, darf das nur unter bestimmten Bedingungen tun. Das gilt für Grundstücke, die landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden und außerhalb der bebauten Ortsteile liegen. Die Abfälle müssen dort verbrannt werden, wo sie auch angefallen sind, sofern es keine andere Möglichkeit der Entsorgung gibt.
Das Feuer darf nur bei trockenem Wetter entzündet werden. Die erlaubten Zeiten sind von Montag bis Freitag zwischen 8.00 Uhr und 16.00 Uhr sowie am Samstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Eine zuverlässige Person muss die ganze Zeit über beim Feuer bleiben. Bevor die Stelle verlassen wird, muss die Aufsichtsperson prüfen, ob das Feuer und die Glut komplett gelöscht sind. Behandeltes Holz darf auf keinen Fall verbrannt werden.
Besonders wichtig sind die Mindestabstände. Das Feuer muss mindestens 100 Meter von Wohngebäuden, Wäldern und Naturschutzgebieten entfernt sein. Zu anderen Gebäuden müssen es 35 Meter sein, zu Straßen und Wegen 50 Meter. Die Grundstücksgrenze muss mindestens 5 Meter entfernt sein. Bei Baumgruppen, Einzelbäumen oder Baumaterialien gilt ein Abstand von 20 Metern.
Viele glauben fälschlicherweise, dass man solche Feuer bei der Gemeinde oder der Feuerwehr anmelden muss. Das ist nicht nötig. Aber: Wer die Regeln missachtet und die Feuerwehr kommen muss, zahlt. In diesem Fall gilt das Feuer nicht mehr als geplantes Nutzfeuer, sondern als Brand. Die Kosten für den Einsatz werden dem Verantwortlichen in Rechnung gestellt.
Zusätzlich weist das Ordnungsamt auf die Schutzzeiten beim Schneiden von Gehölzen hin. Diese gelten vom 1. März bis zum 30. September.
Wer Fragen hat, kann das Ordnungsamt der Gemeinde unter der E-Mail-Adresse [email protected] oder telefonisch unter 06201/397-27, -29 oder -62 erreichen.
Quelle: Birkenau – zur Originalmeldung