Bienenkrankheit in Neuruppin: Sperrbezirk für Imker
In einem Bienenbestand in Neuruppin (Brandenburg) wurde in dieser Woche die Amerikanische Faulbrut festgestellt. Das ist eine ansteckende Krankheit, die für die Bienenwirtschaft ein großes Problem darstellt. Für Menschen ist die Krankheit hingegen völlig harmlos.
Weil die Krankheit gefährlich für andere Völker ist, hat das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft des Landkreises Ostprignitz-Ruppin sofort reagiert. Seit dem 8. August 2026 gibt es einen Sperrbezirk mit einem Radius von drei Kilometern. Dieser Bereich umfasst die Stadt Neuruppin und Teile des Ortsteils Alt Ruppin.
Für alle Imker, die in dieser Zone ihre Bienen halten, gibt es jetzt strenge Vorschriften. Wer seine Bienen noch nicht gemeldet hat, muss das sofort nachholen. Die Halter müssen angeben, wie viele Völker sie haben und wo genau diese stehen. Die Meldung geht an das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft unter den Telefonnummern 03391 / 688 - 3901 oder 03391 / 688 - 3954, per Fax an 03391 / 688 - 3904 oder per E-Mail an veterinaeramt@[email protected].
Zudem müssen alle Bienenvölker und Stände amtlich untersucht werden. Diese Kontrollen sind kostenlos, aber die Imker müssen den Beamten dabei helfen. Innerhalb des Sperrbezirks herrscht ein striktes Transportverbot. Bienenstände dürfen nicht weggebracht werden. Das gilt auch für alles andere: lebende oder tote Bienen, Waben, Wachs, Honig für die Fütterung oder benutzte Geräte dürfen den Standort nicht verlassen.
Eine Ausnahme gibt es nur für Wachs, Waben und Wabenteile. Wenn ein Imker einen Antrag stellt, darf er diese Dinge an Betriebe abgeben, die das Wachs entseuchen können. Die Ware muss dann als Seuchenwachs gekennzeichnet sein. Außerdem ist es verboten, neue Bienen oder Völker in den Sperrbezirk zu bringen.
Wo genau die Grenzen der Sperrzone verlaufen, kann man auf einer Karte unter https://www.o-p-r.info/oprmb3/application/tierseuchen sehen.
Quelle: Neuruppin – zur Originalmeldung