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Bielefeld: Zoll stoppt gefährliche Kältemaschine aus der Türkei

Eine riesige Industriekältemaschine sollte in den Handel kommen, doch der Zoll schlug Alarm. Die Maschine war zu unsicher für den europäischen Markt.

Die Beamten des Zollamtes Arnsberg, das zum Hauptzollamt Bielefeld (Nordrhein-Westfalen) gehört, haben eine Lieferung aus der Türkei gestoppt. Es handelte sich um eine gewerbliche Industriekältemaschine, einen sogenannten Chiller. Das Gerät ist ein echtes Schwergewicht: Es wiegt über 600 Kilogramm und hat einen Wert von rund 21.500 Euro.

Als die Zollleute die Maschine überprüften, bemerkten sie sofort, dass etwas nicht stimmte. Es fehlten wichtige Sicherheitsnachweise und die Kennzeichnungen für den Umweltschutz waren mangelhaft. Vor allem das wichtige CE-Kennzeichen fehlte. Ohne diese Unterlagen und Markierungen gilt die Maschine als gefährlich für die Menschen, die damit arbeiten, und für die Umwelt.

Weil die Bedenken groß waren, holte der Zoll die Bezirksregierung Arnsberg dazu. Die Experten der Marktüberwachung bestätigten den Verdacht. Die Maschine hielt die strengen EU-Regeln für Druckgeräte, Niederspannung und elektromagnetische Verträglichkeit nicht ein. Besonders kritisch war der Umgang mit sogenannten F-Gasen. Diese Kältemittel können dem Klima massiv schaden, weshalb es in der EU sehr strenge Quoten und Pflichten gibt.

Die Maschine durfte deshalb nicht in den Verkehr kommen. Doch statt das Gerät komplett abzulehnen, suchten Zoll, Bezirksregierung und der Importeur gemeinsam nach einer Lösung. Das Unternehmen bekam die Chance, die Fehler zu beheben. Die Firma rückte die Technik nach und passte die Betriebsanleitungen sowie die Dokumente an die gesetzlichen Normen an.

Nach einer erneuten Prüfung gab die Bezirksregierung schließlich grünes Licht. Erst jetzt konnte die Kältemaschine im zweiten Anlauf offiziell abgefertigt werden. Ralf Wagenfeld vom Hauptzollamt Bielefeld betonte, dass der Zoll so als Schutzschild für die Wirtschaft und die Umwelt fungiere, damit unsichere Technik gar nicht erst auf den Markt gelangt.

Quelle: Hauptzollamt Bielefeld – zur Originalmeldung

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