Bielefeld: Trickdiebe versuchen Schmuck von Passanten zu stehlen
Am Dienstag, den 21. Juli 2026, kam es in Bielefeld (Nordrhein-Westfalen) zu zwei ähnlichen Raubversuchen. Die Täter nutzten dabei eine Masche: Sie lenkten ihre Opfer mit falschen Goldketten ab, um den echten Schmuck zu stehlen.
Der erste Vorfall passierte gegen 13:40 Uhr in der Friedrich-Hagemann-Straße. Ein 40-jähriger Mann war dort mit seinem E-Scooter unterwegs, als ein silberner Pkw – vermutlich ein Audi – neben ihm anhielt. Der Fahrer, ebenfalls etwa 40 Jahre alt, fragte nach dem Weg. Als Dank für die Auskunft legte der Mann dem Scooter-Fahrer eine Goldkette um den Hals. Dabei klaute er ihm jedoch gleichzeitig seine eigene, echte Kette.
Der Mann bemerkte den Betrug sofort. Er schrie den Fahrer an und zwang ihn, die Hand zu öffnen. So bekam er seinen Schmuck zurück. Der Fahrer floh anschließend mit dem Auto. Auf der Rückbank saß eine ältere Frau mit einem Kopftuch.
Nur wenige Stunden später, gegen 16:45 Uhr, passierte auf der Oldentruper Straße fast das Gleiche. Eine 90-jährige Frau ging mit ihrem Rollator in Richtung Am Rußkamp, als ein schwarzer Pkw neben ihr stoppte. Eine Frau auf dem Rücksitz fragte durch das Fenster nach der nächsten Apotheke. Während die Seniorin den Weg erklärte, stieg die Frau aus dem Wagen aus.
Plötzlich drückte die Unbekannte der 90-Jährigen eine gefälschte Goldkette und Ringe in die Hand. Im selben Moment versuchte sie, der Frau die echte Kette vom Hals zu reißen. Die Seniorin wehrte sich jedoch und schrie laut um Hilfe. Die Täterin ließ von ihr ab, stieg in den Wagen und flüchtete mit drei weiteren Insassen. Bei dem Auto könnte es sich um einen Kombi gehandelt haben. Alle vier Menschen im Wagen hatten ein südländisches Erscheinungsbild.
Die Polizei sucht nun nach Zeugen, die die Vorfälle beobachtet oder die Fahrzeuge gesehen haben. Hinweise kann man an das Kriminalkommissariat 13 unter der Telefonnummer 0521/545-0 melden.
Die Ermittlungen dauern an. Ob und inwieweit sich die Menschen strafbar gemacht haben, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.