Bielefeld: Raubüberfall auf Juwelier in Aktenzeichen xy
Es passierte am Dienstagvormittag, den 23. Juli 2024, in Bielefeld (Nordrhein-Westfalen). Gegen 11:06 Uhr betraten zwei Männer ein Juweliergeschäft in der August-Bebel-Straße, genau zwischen der Friedrich-Ebert-Straße und der Paulusstraße. Die beiden hielten sich nur etwa vier Minuten im Laden auf, doch in dieser kurzen Zeit ging es heftig zu.
Während einer der Täter Schmuck aus den Auslagen in eine schwarze Sporttasche der Marke Under Armour räumte, griff der andere an. Er bedrohte einen Mitarbeiter, der damals 26 Jahre alt war, und schlug auf ihn ein. Zwischendurch drängten beide Männer den Angestellten auch in ein Nebenzimmer, um ihn dort unter Druck zu setzen.
Nach dem Raub flohen die beiden in Richtung Markgrafenstraße und Werner-Bock-Straße. Zwei Zeugen versuchten zwar, die Männer zu verfolgen, verloren sie aber schnell aus den Augen. Überwachungskameras im Geschäft hatten den Überfall jedoch gefilmt.
Die Polizei weiß, wie die Täter aussahen: Beide sind wohl zwischen 20 und 35 Jahre alt und etwa 180 cm groß. Sie trugen schwarze Sturmhauben. Einer war mit einem blauen Adidas-Kapuzenpullover, einer schwarzen Nike-Hose, roten Handschuhen und weißen Sneakern bekleidet. Der zweite Mann trug eine schwarze Jacke, eine schwarze Hose, schwarze Handschuhe und ebenfalls weiße Sneaker. Zudem hat er ein Tattoo am linken Handgelenk.
Die Ermittler hatten bereits im April 2025 eine öffentliche Fahndung gestartet, nachdem sie alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft hatten. Doch bisher gab es keine Hinweise, die zu einer Festnahme führten. Nun hofft Kriminaloberkommissarin Kira Dickenhorst auf die Hilfe der Zuschauer. Am Mittwoch, den 29. Juli 2026, wird der Fall ab 20:15 Uhr im ZDF ausgestrahlt.
Wer während der Sendung etwas weiß, kann die Ermittler unter der Telefonnummer 0521/545-1110 erreichen. Außerhalb der Sendung nimmt das Kriminalkommissariat 13 Hinweise unter der Nummer 0521/545-0 entgegen.
Die Ermittlungen dauern an. Ob und inwieweit sich die gesuchten Männer strafbar gemacht haben, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.