Biedenkopf erinnert Anwohner an Reinigungspflicht vor Grenzgangsfest
In Biedenkopf (Landkreis Marburg-Biedenkopf, Hessen) steht das Grenzgangsfest an. Damit die Stadt für die Besucher gut aussieht, erinnert die Verwaltung die Anwohner an die geltende Straßenreinigungssatzung. Jeder Hausbesitzer muss dafür sorgen, dass die Flächen vor seinem Grundstück sauber sind.
Das bedeutet konkret: Die Reinigungspflicht reicht vom eigenen Grundstück aus bis genau zur Mitte der Straße. Wer an einer Ecke wohnt, muss einen größeren Bereich sauber halten, nämlich bis zum Schnittpunkt der Straßenmitte. Das gilt für die Straßen, die Gehwege und auch für die Rinnen.
Es gibt feste Zeiten, wann gefegt werden muss. Wenn es keine extremen Verschmutzungen gibt, müssen die Flächen immer am Samstag oder am Tag vor einem Feiertag gereinigt werden. Je nach Jahreszeit gibt es unterschiedliche Fristen. Vom 1. April bis zum 30. September muss die Arbeit bis spätestens 19 Uhr erledigt sein. In der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. März ist die Frist bereits um 17 Uhr.
Die Stadt hofft, dass die Bürger mithelfen, das Erscheinungsbild des Ortes zu verbessern, damit das Fest in einer gepflegten Umgebung gefeiert werden kann.
Quelle: Biedenkopf – zur Originalmeldung