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Besigheim: Neue Grundsteuer ab Januar 2025

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Die Stadt Besigheim hat die neuen Hebesätze für die Grundsteuer festgelegt. Für viele Hausbesitzer wird es teurer, während Gewerbebetriebe entlastet werden sollen.

In Besigheim (Landkreis Ludwigsburg, Baden-Württemberg) ändert sich zum 1. Januar 2025 die Art und Weise, wie die Grundsteuer berechnet wird. Grund dafür ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018, das die alten Regeln für verfassungswidrig erklärt hat. Deshalb musste der Bundestag das Gesetz reformieren.

Der Gemeinderat hat nun am 17. Dezember 2024 die Hebesätze festgelegt. Für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Nutzung) liegt der Satz bei 909 v.H. Für die Grundsteuer B (bebaute Grundstücke) wurde ein Satz von 509 v.H. beschlossen.

Das neue System sorgt für eine Verschiebung der Kosten. Das Ziel des Gesetzes ist es, Gewerbebetriebe zu entlasten. Das bedeutet im Gegenzug, dass Wohnraum teurer wird. Besonders betroffen sind Menschen, die ein Einfamilienhaus auf einem großen Grundstück besitzen. Diese müssen deutlich mehr bezahlen als Bewohner von Mehrfamilienhäusern. Da in Baden-Württemberg nur der Bodenwert zählt, spielt es keine Rolle, ob auf dem Grundstück eine luxuriöse Villa oder ein altes, einfaches Haus steht. Entscheidend ist allein die Größe und der Wert des Bodens.

Die Finanzämter sind mit der Bearbeitung fast fertig. Beim Grundvermögen sind bereits 99 Prozent der Fälle erledigt, bei der Land- und Forstwirtschaft sind es 69 Prozent. Die neuen Grundsteuerbescheide sollen Ende Januar 2025 verschickt werden. Im ersten bis dritten Quartal 2025 werden dann noch Fehler korrigiert oder Widersprüche bearbeitet. Im Herbst 2025 könnte der Gemeinderat die Hebesätze erneut diskutieren und über die sogenannte Grundsteuer C sprechen.

Ein wichtiger Hinweis für die Bürger: Wer die Grundsteuer per Dauerauftrag bezahlt, muss diesen zum 31. Dezember 2024 bei der Bank beenden. SEPA-Lastschriftmandate bleiben hingegen gültig und müssen nicht geändert werden.

Quelle: Besigheim – zur Originalmeldung

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