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Berlin will härtere Strafen gegen Terroristen

Der Berliner Senat fordert neue Gesetze gegen islamistischen Terrorismus und will das Jugendstrafrecht verschärfen.

Der Senat in Berlin (Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland) hat am 1. September 2026 eine wichtige Entscheidung getroffen. Auf Vorschlag von Justizsenatorin Dr. Felor Badenberg soll eine Initiative in den Bundesrat gehen. Ziel ist es, den Schutz vor terroristischen Gefahren zu verbessern und das Strafrecht für junge Leute zu ändern.

Ein Hauptpunkt ist die Zuständigkeit bei Gericht. Bisher landen viele Taten von Jugendlichen und Heranwachsenden bei den normalen Jugendgerichten. Das gilt auch für Staatsschutzdelikte. Die Politik will das ändern: Künftig sollen diese Fälle direkt bei den Staatsschutzkammern der Landgerichte landen. Die Richter dort haben mehr Erfahrung mit Terrorismus und wissen besser, wie man solche Verfahren führt.

Zudem will Berlin eine Lücke bei der Propaganda schließen. Der Bundesgerichtshof hat im Juni 2026 entschieden, dass ein wichtiger Paragraph des Strafgesetzbuches nicht für den „Islamischen Staat“ gilt. Wer Propaganda für diese Gruppe verbreitet, kann deshalb bisher nur mild bestraft werden. Die neue Initiative will das Gesetz so ändern, dass die Strafen deutlich härter ausfallen und die Polizei bessere Möglichkeiten zur Ermittlung hat.

Besonders deutlich wird es beim Alter der Täter. Wer zwischen 18 und 21 Jahren alt ist, gilt eigentlich als Erwachsener. Trotzdem wird bei schweren Verbrechen in 90 Prozent der Fälle noch das mildere Jugendstrafrecht angewendet. Das will der Senat beenden. Künftig soll für Volljährige grundsätzlich das Erwachsenenstrafrecht gelten. Nur wenn jemand geistig oder sittlich stark zurückgeblieben ist, soll es eine Ausnahme geben.

Senatorin Dr. Felor Badenberg begründet die harten Forderungen mit dem Anschlag auf den Berliner CSD. Dieser habe gezeigt, wie ernst die Gefahr durch islamistischen Terrorismus immer noch sei. Der Rechtsstaat müsse entschlossen reagieren, um den Bedrohungen gewachsen zu sein.

Ob der Bundesrat den Vorschlägen zustimmt und die Gesetze tatsächlich geändert werden, wird sich kurz darauf des Verfahrens zeigen.

Quelle: Berlin – zur Originalmeldung

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