Berlin verbietet radikale Gruppe Jama’atu Berlin
Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat die Vereinigung „Jama’atu Berlin“, die auch unter dem Namen „Tauhid Berlin“ bekannt ist, verboten. Ab sofort darf die Gruppe keinerlei Aktivitäten mehr entfalten. Zudem wird das gesamte Vermögen der Organisation vom Staat eingezogen.
Um das Verbot durchzusetzen, waren seit den frühen Morgenstunden des 23. Juli 2026 insgesamt 850 Einsatzkräfte auf den Beinen. Polizisten aus Berlin (Hauptstadt Deutschland), Brandenburg sowie die Bundespolizei durchsuchten insgesamt 26 Objekte. Davon liegen 24 in Berlin und zwei in Brandenburg. Die Beamten suchten nach Beweisen für die verbotenen Aktivitäten und wollten das Geld der Gruppe sicherstellen.
Die Gruppe war in zwei Teile gespalten: Es gab eine Gruppe für Frauen und eine für Männer. Die Mitglieder trafen sich regelmäßig in Parks oder in Privatwohnungen zum Beten und für ihren Unterricht. Ihre radikale Ideologie verbreiteten sie im Internet oder über Flyer auf der Straße. Die Gruppe wollte sogar einen offiziellen Verein gründen und eigene Räume für Moscheen mieten, was durch das Verbot nun gestoppt wurde.
Nach Angaben der Behörden orientiert sich die Gruppe am IS und befürwortet bewaffnete Kämpfe sowie Terroranschläge auf Zivilisten. Zudem würden sie einen Märtyrerkult fördern und die Demokratie sowie den Rechtsstaat in Deutschland ablehnen. Besonders kritisch sehen die Behörden den Antisemitismus innerhalb der Gruppe, bei dem sogar der Tod von Jüdinnen und Juden gefordert wurde.
Das Verbot basiert auf dem Grundgesetz und dem Vereinsgesetz. Die Ermittlungen dauern an.