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Berlin und Brandenburg lockern Lkw-Fahrverbote wegen Niedrigwasser

Weil die Wasserstände auf den Flüssen zu niedrig sind, dürfen mehr Gütertransporte auf die Straße. Die Ausnahmen gelten nun länger und für mehr Fahrzeugtypen.

In Berlin (Hauptstadt Deutschlands) und Brandenburg gibt es Probleme bei der Schifffahrt. Die Wasserwege sind zu flach, sodass viele Schiffe ihre Ladung nicht wie gewohnt transportieren können. Damit die Wirtschaft und die Versorgung der Menschen nicht unterbrochen werden, haben die beiden Länder jetzt eine Lösung beschlossen.

Das bedeutet konkret: Lkw dürfen länger trotz Fahrverboten unterwegs sein. Die Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot sowie vom Samstagsfahrverbot während der Ferienzeit wurden bis zum 30. September 2026 verlängert. Das betrifft Lkw mit einem Gewicht von mehr als 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhängern.

Neu ist, dass jetzt auch Großraum- und Schwertransporte in diese Regelung fallen. Für diese riesigen Transporte gibt es eine weitere Erleichterung: Die Ladung muss nicht mehr zwingend unteilbar sein, um die Ausnahme zu nutzen. Die Regelung gilt für alle Güter, die normalerweise per Schiff transportiert würden, aber wegen des Niedrigwassers nun auf die Straße oder Schiene ausweichen müssen. Auch notwendige Leerfahrten sind erlaubt.

Die Behörden betonen jedoch, dass diese Sonderregeln nur für die Folgen des Niedrigwassers gelten. Das allgemeine Sonn- und Feiertagsfahrverbot bleibt für alle anderen Transporte bestehen. Berlin und Brandenburg beobachten die Lage weiter und stimmen sich dazu mit dem Bund und anderen Bundesländern ab.

Quelle: Senatskanzlei Berlin – zur Originalmeldung

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