Zum Inhalt springen
newssofort.de

Berlin: Familie soll fast eine Million Euro veruntreut haben

Eine Frau, ihr Ehemann und die gemeinsame Tochter müssen sich vor Gericht verantworten. Sie sollen massiv Geld von einem Kleingartenverband gestohlen haben.

Eine 55-jährige Frau aus Berlin-Pankow (Berlin) steht im Zentrum schwerer Vorwürfe. Zusammen mit ihrem 51-jährigen Ehemann und der 25-jährigen Tochter soll sie einen Bezirksverband für Kleingartenanlagen ausgenommen haben. Insgesamt geht es um eine Summe von 972.227 Euro.

Die Frau war zwischen Januar 2020 und Februar 2023 im Vorstand des Verbands für die Finanzen zuständig. Der Verband ist die Schnittstelle zwischen den einzelnen Gartenvereinen und dem Land Berlin. Die Pächter zahlen an den Verband, und dieser leitet das Geld an die Stadt weiter. Doch anstatt das Geld korrekt zu verwalten, soll die Frau es auf Privatkonten geschoben haben.

Auch die Familie war involviert. Der Ehemann war im Verband angestellt. Die Tochter war dort erst in einer Ausbildung und soll danach nur noch zum Schein auf der Gehaltsliste gestanden haben, ohne tatsächlich zu arbeiten. Um die Diebstähle zu tarnen, wurden die Überweisungen wohl als Gehalt oder Sonderzahlungen getarnt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es für das Geld keinen rechtlichen Grund gab.

Aufgeflogen ist der Betrug durch einen Zufall. Ein Straßen- und Grünflächenamt hatte 2022 Mahnungen verschickt, weil der Verband seine Rechnungen nicht mehr bezahlte. Das führte im September 2023 zu einem Insolvenzverfahren vor dem Amtsgericht Charlottenburg. Dort stellte man fest, dass die Personalkosten viel zu hoch und nicht nachvollziehbar waren.

Die Vorwürfe wiegen schwer: Der 55-Jährigen werden 548 Fälle von Untreue vorgeworfen, der Tochter 163 Fälle und dem Ehemann ein Fall. Die Staatsanwaltschaft will das Geld nun zurückholen, um es dem geschädigten Verband wieder auszuzahlen.

Die drei Beschuldigten schweigen bislang zu den Vorwürfen. Das Landgericht Berlin I muss nun entscheiden, ob es zu einer Hauptverhandlung kommt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Senatskanzlei Berlin – zur Originalmeldung

← Zurück zur Übersicht

Weitere Meldungen aus Berlin

Alle ansehen