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Berchtesgadener Land: Jetzt alten Führerschein umtauschen

Wer einen alten Kartenführerschein besitzt, muss diesen bald ersetzen. Das Landratsamt warnt vor langen Wartezeiten.

Im Landkreis Berchtesgadener Land (Bayern) läuft derzeit die nächste Phase beim Pflichtumtausch von Führerscheinen. Alle Karten, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen gegen ein neues, fälschungssicheres EU-Modell getauscht werden. Aktuell sind vor allem diejenigen an der Reihe, deren Führerschein zwischen dem 1. Januar 2002 und dem 31. Dezember 2004 ausgestellt wurde. Diese müssen bis zum 19. Januar 2027 handeln.

Wer wissen will, ob sein Schein betroffen ist, sollte auf die Vorderseite schauen. Bei den alten Karten fehlt unter der Kennziffer 4b das Ablaufdatum. Außerdem sieht man unten rechts Verkehrsschilder, die es heute so nicht mehr gibt. Das genaue Ausstellungsdatum steht im Feld 4a. Wer vor 1953 geboren wurde, hat hingegen mehr Zeit und muss erst bis zum 19. Januar 2033 tauschen.

Das Landratsamt erwartet mehrere tausend Anträge in diesem Block. Da es kurz vor den Fristen oft stressig wird, sollen die Betroffenen den Antrag frühzeitig stellen. Es gibt drei Wege, wie man das erledigen kann: Entweder man geht direkt zum Landratsamt in Bad Reichenhall, nutzt die eigene Gemeinde oder macht alles online über das Bürgerserviceportal. Wer persönlich zum Amt möchte, muss vorher einen Termin vereinbaren. Das geht per Telefon, E-Mail oder über die Online-Terminvereinbarung.

Für den Antrag werden der Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passbild und der alte Führerschein im Original benötigt. Die Kosten liegen je nach Versandart zwischen 26,50 und 31,60 Euro. Wer den Antrag online stellt, braucht einen Online-Ausweis oder einen ELSTER-Zugang. In diesem Fall kann der alte Schein einfach per Post an das Landratsamt geschickt werden.

Wer den Antrag direkt im Landratsamt stellt, bekommt den neuen Schein per Post nach Hause geschickt. Der alte Führerschein wird dann ungültig. Wer den Weg über die Gemeinde wählt, muss den neuen Schein im Landratsamt abholen, wobei dies auch durch eine andere Person mit Vollmacht erfolgen kann.

Quelle: Landkreis Berchtesgadener Land – zur Originalmeldung

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