Bensheim prüft rechtliche Hürden für Videoüberwachung
In Bensheim (Landkreis Bergstraße, Hessen) gibt es immer wieder Ärger mit Vandalismus. Banken im Stadtpark werden beschädigt, Brunnenfiguren am Marktplatz zerstört oder Pflanzen aus Kübeln gerissen. Auch illegaler Müll an Straßenecken sorgt für Frust. Deshalb fragen viele Bewohner die Stadtverwaltung, ob man den Marktplatz, den Beauner Platz oder die gesamte Fußgängerzone mit Kameras überwachen könne.
Die Stadt erklärt jedoch, dass man Kameras nicht einfach so aufhängen darf. Es gibt strenge Gesetze zum Datenschutz und zu den Persönlichkeitsrechten. Erster Stadtrat Frank Daum betont, dass Videoüberwachung kein einfaches Werkzeug von der Stange ist. Bevor eine Kamera installiert wird, müssen viele rechtliche Fragen geklärt werden, um die Freiheitsrechte der Bürger zu schützen.
Ein wichtiger Punkt ist die tatsächliche Lage vor Ort. Es reicht nicht aus, wenn sich die Menschen unsicher fühlen. Die Polizei muss nachweisen, dass an einem Ort besonders viele Straftaten passieren. Erst dann kann man über Kameras nachdenken. Zuvor muss die Stadt prüfen, ob es einfachere Lösungen gibt, wie zum Beispiel bessere Straßenlampen oder mehr Streifen der Polizei.
Auch technisch ist das Ganze kompliziert. Kameras dürfen keine privaten Grundstücke oder Hauseingänge filmen. Solche Bereiche müssen digital ausgeblendet werden. Zudem muss bereits in der Planung der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit mit einbezogen werden.
Die Stadt weist zudem darauf hin, dass Kameras Verbrechen nicht unbedingt verhindern. Sie helfen zwar bei der Aufklärung, aber oft verlagern sich die Taten dann einfach in Bereiche, die nicht gefilmt werden.
Wenn die Stadt eine Anlage wirklich will, ist der Weg lang: Die Kommune und die Polizei müssen den Bedarf feststellen, das Landeskriminalamt muss einen Beratungsbericht schreiben und am Ende folgen technische Planung und Ausschreibung.
Aktuell gibt es eine rechtliche Besonderheit. Im Hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetz gibt es eine Regelung, die die Sicherheit und die Prävention von Extremismus stärker gewichtet. Ob diese Regelung so bleiben darf, entscheidet gerade der Hessische Staatsgerichtshof. Das Ergebnis könnte in Zukunft beeinflussen, ob Videoüberwachung leichter möglich wird oder nicht.
Quelle: Bensheim – zur Originalmeldung