Bendorf gewinnt Rechtsstreit um Brauereistraße
In Bendorf (Landkreis Mayen-Koblenz, Rheinland-Pfalz) gibt es Gewissheit über eine wichtige Verkehrsverbindung. Die Eifelbahn Verkehrsgesellschaft hatte vor Gericht versucht, die Sperrung der Brauereistraße zu erzwingen. Am 1. Juli 2026 nahm das Unternehmen seine Klage jedoch während einer Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Koblenz zurück.
Im Kern ging es um die Stelle, an der die Brauereistraße die stillgelegte Brexbachtalbahn kreuzt. Dieser Punkt liegt an der Anbindung zur L 307. Da die Brauereistraße eine Hauptverkehrsader in der Stadt ist, hätte eine Sperrung große Auswirkungen auf den Verkehr im Ort und darüber hinaus gehabt.
Die Stadt Bendorf hatte sich gegen die Sperrung gewehrt. Die Stadt und auch das Gericht waren der Meinung, dass eine Sperrung rechtlich nicht zulässig ist. Dabei spielten die Gefahrenbewertung im Straßenverkehr, die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort und die Verhältnismäßigkeit eine Rolle.
Bürgermeister Christoph Mohr zeigte sich zufrieden mit dem Ausgang. Die Entscheidung sorge für Rechtssicherheit. Die Brauereistraße könne nicht ohne eine feste rechtliche Grundlage gesperrt werden. Die Stadt erklärte zudem, dass sie weiterhin bereit sei, mit allen Beteiligten über die gesamte Problematik der Brexbachtalbahn zu sprechen.
Dies ist nicht der erste Versuch der Eifelbahn Verkehrsgesellschaft, die Straße sperren zu lassen. Bereits im Juni 2026 hatte eine andere Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz eine ähnliche Klage abgewiesen. In diesem Fall hatte das Unternehmen das Land Rheinland-Pfalz verklagt, damit dieses die Stadt Bendorf zur Sperrung und zum Abbau der Straßenquerung zwinge. Das Gericht entschied damals, dass es dafür keine Grundlage gibt. Gegen dieses Urteil wurde die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zugelassen.
Quelle: Bendorf – zur Originalmeldung